Wird ein Laptop beruflich genutzt, können Sie das als sogenanntes Arbeitsmittel in der Steuererklärung aufführen. Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich um den Kaufpreis des Rechners.
Privaten Laptop von der Steuer absetzen
- Sie können neue oder gebrauchte Geräte zum Steuern sparen verwenden. Bei einem bloßen Verweis Ihrerseits, dass Sie einen privaten Laptop beruflich benötigen, wird das Finanzamt maximal eine 50:50-Nutzung anerkennen.
- Sie benötigen lediglich eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie den Laptop beruflich nutzen, um eine höhere Anrechnung zu erhalten.
- Ohne eine derartige Bescheinigung führen Sie alternativ über mindestens drei Monate genau Buch über die Nutzung des Laptops. Halten Sie fest, wann Sie privat und beruflich am Gerät arbeiten.
Als Unternehmer Notebookkauf von privatem Verkäufer steuerlich geltend machen
Einen Laptop können Sie im Gegensatz zu einer Privatperson als Unternehmer immer von der Steuer absetzen.
- Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Laptop in einem Geschäft oder von einem privaten Verkäufer erwerben. Ihr privat gekaufter Laptop gehört zu den Betriebsausgaben.
- Üblicherweise erhalten Sie beim Kauf in einem normalen Geschäft eine Rechnung. Etwas anders sieht das eventuell bei einem Kauf beispielsweise bei eBay aus. Von einem privaten Verkäufer kann keine Rechnung erwartet werden. Die Kosten müssen und können Sie dennoch nachweisen. Verlangen Sie vom privaten Verkäufer, dass er Ihnen zumindest eine Quittung ausstellt.
- Um die Kosten als Betriebsausgaben zu vermerken, sollte der Verkäufer den Erhalt des Kaufbetrages mit seiner Unterschrift bestätigen. Diese Quittung dient Ihnen als Rechnungsersatz und sichert den Abzug als Betriebsausgaben.
- Wenn Ihnen der Verkäufer keine Quittung ausstellt, behandeln Sie den Laptop-Kauf als Entnahme aus Ihrem Privateigentum. Erstellen Sie einen Eigenbeleg und fügen Sie den Ihren Geschäftsunterlagen bei.
- Bewahren Sie in jedem Fall alle Unterlagen über einen Kauf bei eBay auf. Damit haben Sie einen Nachweis der Kaufsumme. Drucken Sie nach Möglichkeit die eBay-Seite mit dem ersichtlichen Kaufpreis aus.
Hat Ihr Laptop weniger als 410 Euro gekostet, dürfen Sie ihn einmalig sofort von der Steuer absetzen. Bei einem höheren Anschaffungspreis wird über drei Jahre hinweg abgeschrieben.
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