Freie Autoren, die als Freiberufler tätig sind, benötigen keine Gewerbeerlaubnis für ihre Tätigkeit. Erforderlich ist lediglich eine Anzeige der Aufnahme einer Autorentätigkeit beim Finanzamt. Von dort erhält man dann auch alle Informationen rund um die Steuer sowie die notwendige Steuernummer für die Steuererklärung.
Welche Steuern muss ein freier Autor eigentlich zahlen?
Es gibt freie Autoren und Journalisten, denen das Finanzamt Gewerbesteuer berechnet und es gibt solche, denen Auftraggeber das Honorar unter Abzug einer Lohnsteuer auszahlen. Von der Steuer kann man betriebsbedingte Ausgaben absetzen. Teilweise müssen bestimmte Grenzbeträge berücksichtigt werden.
- Freie Journalisten und Autoren können unter Umständen ab Überschreiten bestimmter Ertragsgrenzen als gewerblich tätige Unternehmer angesehen werden, die dann auch der Gewerbesteuer unterliegen. Freie Autoren sollten ihre Buchhaltung derart gestalten, dass sie eventuelle gewerbliche Einkünfte klar von den freiberuflichen Einnahmen trennen.
- Das Finanzamt wird im ungünstigen Fall alle Einkünfte als gewerblich ansehen und Steuern erheben. Lohnsteuer wird dann Autoren vom Honorar abgezogen, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass Ausführende nicht als freie Unternehmer tätig sind.
- Wer als Autor frei disponieren kann und auch in seiner Entscheidung frei ist, ob er Aufträge annehmen möchte, darf sich als freier Autor fühlen und sein komplettes Honorar verlangen. Als Kleinunternehmer muss auch unter Umständen keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Als Umsatzgrenze gelten 17.500 Euro, im folgenden Jahr dürfen 50.000 Euro nicht überschritten werden.
- Eine Steuererklärung muss natürlich abgegeben werden. Fällt eine Steuerschuld hoch aus, werden vom Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen verlangt.
Betriebsausgaben im Rahmen der Steuererklärung absetzen
- Ein beachtenswertes Thema beim Absetzen von der Steuer sind Abschreibungen. Werden bestimmte Arbeitsmittel (Computer, Firmenfahrzeug) angeschafft, deren Anschaffungskosten über 400 Euro liegen, müssen diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Im laufenden Steuerjahr sind derartige Anschaffungen nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar.
- Auskunft über die Abschreibungsdauer können Freiberufler in der sogenannten AfA-Tabelle (Abschreibung für Abnutzungs-Tabelle) entnehmen. Sie kann bei jedem Finanzamt eingesehen und auch online werden.
- Beispiel: Ein Notebook wurde für 900 Euro netto erworben. Die Kosten der Anschaffung verteilen sich auf fünf Jahre. Im Jahr der Anschaffung sowie in weiteren vier Jahren entstehen somit Betriebsausgaben von jeweils 180 Euro.
- Beim Arbeitszimmer kann man unter anderem die Kosten für den Stromanschluss und Büromöbel sowie Renovierungskosten absetzen.
- Wer mit seinem Privatauto aus betrieblichen Gründen unterwegs ist, sollte ein Fahrtenbuch führen, um die Kosten von der Steuer absetzen zu können.
Wenn freie Autoren in ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, entsteht sofort eine Steuerschuld. Dann muss nicht nur eine jährliche Steuererklärung, sondern auch alle drei Monate eine Umsatzvoranmeldung erstellt werden.
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