Wann ein Arbeitszimmer abgesetzt werden kann
Das Gesetz definiert drei Varianten, wie ein Freiberufler ein Arbeitszimmer nutzt. Abhängig davon kann dann das Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden oder nicht:
- Wenn Sie als Freiberufler in Ihren privaten Räumen ein Arbeitszimmer besitzen und von dort aus den Hauptteil Ihrer Arbeit erledigen, dann können Sie dieses Arbeitszimmer auch uneingeschränkt von der Steuer absetzen.
- Sollten Sie Ihre Arbeit nicht hauptsächlich von diesem Arbeitszimmer aus erledigen, sondern zum Beispiel im Außendienst tätig sein und in Ihrem Arbeitszimmer lediglich die Buchhaltung erledigen, dann ist die Abzugsfähigkeit dieses Arbeitszimmers eingeschränkt.
- Der dritte Fall ist der steuerlich am schlechtesten gestellte: Sollten Sie zusätzlich zu Ihrem häuslichen Arbeitszimmer noch ein außerhäusliches Arbeitszimmer besitzen, das Sie komplett von der Steuer absetzen, dann könnte das Finanzamt das Absetzen des häuslichen Arbeitszimmers komplett streichen.
Als Freiberufler ein hauptberufliches Arbeitszimmer absetzen
Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Haus ein eigenes Arbeitszimmer besitzen, von dem aus Sie Ihrer Arbeit als Freiberufler hauptsächlich nachgehen, dann können Sie dieses Arbeitszimmer wie folgt absetzen:
- Sie müssen keine betragliche Einschränkung beachten, bis zu der Sie das Arbeitszimmer absetzen können.
- Dies bedeutet, Sie können alle Kosten, die im Zeitraum der Steuererklärung angefallen sind, von der Steuer absetzen. Hierzu zählen nicht nur die Miete und die Stromkosten, sondern auch eventuell angefallene Renovierungskosten und Gebäudeabschreibungen als auch Müllgebühren, Versicherungen und Ausstattungskosten.
- Allerdings muss dieses Arbeitszimmer in der Tat nur für Ihre freiberufliche Tätigkeit genutzt werden und es muss abschließbar sein.
- Beachten Sie bitte auch, dass es sich hierbei nicht um ein Durchgangszimmer handeln darf.
- Selbstverständlich müssen Sie alle Kosten, die für die gesamte Wohnung oder Haus anfallen (Miete, Versicherung, Müllgebühren usw.) auf die Größe des Arbeitszimmers umrechnen und dann den errechneten Betrag von der Steuer absetzen.
- In der Steuererklärung bzw. in der Einnahme-Überschuss-Rechnung setzen Sie diese Kosten als Betriebsausgaben an.
Weitere Steuervergünstigungen als Freiberufler
Sollten Sie als Freiberufler Ihr Arbeitszimmer nicht als Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit nutzen, dann müssen Sie wie folgt vorgehen:
- Denken Sie daran, dass für das Arbeitszimmer die gleichen Voraussetzungen wie oben angegeben gelten.
- Sie haben jetzt allerdings eine Einschränkung, bis zu welchem Betrag Sie das Arbeitszimmer pro Jahr absetzen können.
- Da sich dieser Betrag immer wieder ändert, sollten Sie im Bedarfsfall beim Finanzamt nachfragen, wie hoch der Betrag im Moment ist.
- Bis zu diesem Betrag können Sie dann alle oben stehenden Kosten absetzen.
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