Grunderwerbsteuer beträgt bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro zwischen 7.000 und 10.000 Euro. Doch nicht jeder muss diese Kosten selbst und in voller Höhe selbst tragen.
Grunderwerbsteuer - Regelungen für eine private oder gewerbliche Immobiliennutzung
- Das Gesetz schreibt vor, dass der Erwerb von Immobilien mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer einhergeht. Das ist auch gerichtlich anerkanntes EU-Recht. Wer eine Immobilie (Haus oder Wohnung) erwirbt, um sie ausschließlich selbst zu nutzen, kann eine Grunderwerbsteuer nicht absetzen. Andere Regelungen gibt es, wenn man mit dem Immobilienkauf den Zweck verfolgt, Einkünfte zu erzielen. Das ist regelmäßig bei einem Vermieter der Fall.
- Die komplette oder anteilige Grunderwerbsteuer kann unter Umständen auch der Privatkäufer absetzen. Er muss das Objekt nach dem Kauf vollständig oder teilweise vermieten und später einziehen. Es ist auch möglich, Teile der Immobilie für eine berufliche Tätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler zu nutzen. Was im Zusammenhang mit der Unternehmensausübung steht, kann als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
- Es gibt noch weitere Möglichkeiten, Grunderwerbsteuer zu sparen. Diese Steuer fällt immer für den Gesamtkaufpreis an. Dieser kann durch Abzug der Einbauten oder einer Instandhaltungsrücklage vermindert werden. Die Steuer auf Grundstück und Haus beziehungsweise Eigentumswohnung und Grundstücksanteil fällt dennoch höher aus als bei einem alleinigen Grundstückskauf. Man kauft beispielsweise erst das Grundstück und zahlt hierfür die weitaus niedrigere Grunderwerbsteuer. Die spätere bauliche Hülle kostet nicht extra Steuern.
Absetzen von der Steuer - mit der Immobilie muss man steuerpflichtiger Einkünfte erzielen
- Wenn man mit der gekauften Immobilie steuerpflichtige Einkommen erzielen will, wird die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten gezählt und kann steuerlich abgesetzt werden. Anschaffungskosten erhöhen die jährliche Absetzung für Abnutzung (abzugsfähige steuerliche Abschreibung - AfA).
- Wird die erworbene Immobilie für ein Unternehmen oder einer freiberuflichen Tätigkeit genutzt, dann kann die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe verbucht werden.
- Bei einer Vermietung von Haus oder Wohnung wird die Grunderwerbsteuer von Einkünften aus Vermietung als Werbungskosten abgesetzt.
- Wenn Sie selbst im Haus wohnt, Teile vermietet oder als Unternehmen nutzt, machen Sie die Grunderwerbsteuer anteilig steuerlich geltend. Es muss lediglich die betrieblich und privat genutzte Objektfläche aufgeschlüsselt werden.
Wenn Sie die Kosten eines Hauskaufes in Zukunft nicht unnötig erhöhen möchten, informieren Sie sich über eventuelle künftige Steuererhöhungen. Ein Kaufvertrag muss dann vor dem jeweiligen Stichtag abgeschlossen werden.
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