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- Kauf-Rechnung
Wann Sie den Anzug absetzen können
Einen Anzug können Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn die nachstehenden Fakten zutreffen:
- Für jede Kleidung, die Sie von der Steuer absetzen möchten, gilt der Grundsatz, dass es sich hierbei um Berufskleidung handeln muss.
- Beachten Sie, dass es sich nur dann um eine Berufskleidung handelt, wenn die Kleidung nur im Beruf getragen wird, aber nicht in der Freizeit getragen werden kann.
- Dies trifft zum Beispiel auf spezielle Kleidung wie Kochbekleidung, Bekleidung eines Kaminkehrers usw. zu.
- Denken Sie also daran, dass Sie einen Anzug nur dann von der Steuer absetzen können, wenn Sie klar und deutlich belegen können, dass Sie diesen nicht in der Freizeit tragen können.
- Selbstverständlich ist dieser Beweis schwer zu erbringen. Wenn es sich aber beispielsweise um einen Frack handelt und Sie Dirigent sind, dann sollte dies kein Problem sein.
- Aber auch wenn Sie in einem Bestattungsinstitut arbeiten, haben Sie gute Chancen, diesen dort getragenen Anzug von der Steuer abzusetzen. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Berufsbekleidung.
Kleidung bei der Steuer berücksichtigen
Falls Sie also beweisen können, dass es sich bei Ihrem Anzug eindeutig um eine Berufskleidung handelt, dann können Sie diesen wie folgt von der Steuer absetzen:
- Wenn Sie Arbeitnehmer sind, dann können Sie die Kosten für den Anzug von der Steuer absetzen, indem Sie diese Kosten unter den Werbungskosten eintragen. Denken Sie daran, der Steuererklärung den Originalbeleg beizulegen.
- Sollten Sie hingegen selbstständig oder Freiberufler sein, dann können Sie die Kosten für die Anschaffung des Anzuges direkt als Betriebsausgaben absetzen.
- Vergessen Sie nicht, auch die Reinigungskosten von der Steuer abzusetzen. Wenn es sich um einen teueren Anzug handelt, dann werden Sie diesen höchstwahrscheinlich in einer Reinigung säubern lassen. Legen Sie auch in diesem Fall die Rechnung bei, wenn Sie die Reinigungskosten von der Steuer absetzen.
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