Was Sie benötigen
- Mantelbogen und alle weiteren Anlagen entsprechend der Einkunftsquellen
- Belege
- Kontoauszüge
- Spendenquittungen
Eine sorgfältige Steuererklärung erhöht die Chancen auf Rückerstattung
Wer im Beruf steht, muss nicht zwangsläufig mit Finanzen zu tun haben. Viele scheuen sich immer noch, die Steuererklärung selbst zu machen. Wer jedoch keine fremd vermietete Immobilie besitzt, oder Nebeneinkünfte aus anderen Tätigkeiten hat, sollte sich ruhig selbst einmal an die Steuererklärung machen. Sind die Belege, Quittungen und Kontoauszüge alle an der Hand, ist das Ausfüllen der Formulare keine große Angelegenheit mehr, und die Frage "wie mache ich meine Steuererklärung?" wandelt sich in "wann mache ich meine Steuererklärung?" Dabei ist es unerheblich, ob die Steuererklärung noch in papierhafter Form oder per Elster, der elektronischen Online-Steuererklärung, gemacht wird.
- Grundsätzlich gilt, dass alle Einkünfte steuerpflichtig sind. Demgegenüber können alle Kosten, Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung, dem Erhalt und der Sicherung dieser Einkünfte, abgezogen werden können.
- Der erste Schritt zur erfolgreichen Steuererklärung ist also, alle Belege und Nachweise, die im Zusammenhang mit Aufwendungen entstanden sind, zu verwenden.
- Um sich in die Formularwelt leichter einzufinden, ist das Ausfüllen des Mantelbogens eine gute Aufwärmübung. Die persönlichen Daten hat man im Kopf, und auf Seite 2 müssen nur die Einkunftsarten angekreuzt werden. Von den Spendenquittungen werden Name der Institution und die Höhe der Spende übertragen.
- Wenn man Kinder hat, die noch nicht mit der Ausbildung fertig sind, folgt die Anlage "Kind". Die Fragen im Mantelbogen und der Anlage Kind bedürfen keiner größeren Überlegungen. Genauso sind die Anlagen
- "AV" und "Anlage für Vorsorgeaufwendungen" recht einfach auszufüllen. Die Daten zu den bestehenden Versicherungsverträgen stehen in den Kontoauszügen, die Formulare sagen deutlich, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind.
- Bei der Anlage "N" wird es interessanter. Hier sind die Dinge gefragt, die in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Die notwendigen Informationen finden sich auf der Lohnsteuerbescheinigung. Das Steuerformular verweist auf das jeweilige Feld.
- Auf Seite zwei der Anlage "N" geht es genauso selbsterklärend weiter. Gerechnet werden muss möglicherweise das erste Mal bei der Frage nach Verpflegungsmehraufwand. Wer beruflich viel unterwegs ist, kann Mehraufwendungen geltend machen.
- Das zweite Mal wird bei der Frage nach dem häuslichen Arbeitszimmer gerechnet. Wer einen Raum in der Wohnung beruflich nutzt, kann diesen steuerlich geltend machen. Der Aufwand für Miete und Mietnebenkosten kann prozentual zum anteiligen Mietaufwand für die gesamte Wohnung angesetzt werden. Wer eine eigene Immobilie hat, berechnet den anteiligen Hypothekenzins an.
- Das Finanzamt setzt grundsätzlich einen Freibetrag bei den Werbungskosten von 920 Euro an, erst wenn diese überschritten werden, greifen die Zahlen in der Anlage "N".
- Wer Geld angelegt hat, erhofft sich Zinsen und Gewinne. Auch hier möchte der Staat seinen Anteil haben. Auf der anderen Seite werden Aufwendungen, die mit Geldanlagen entstehen, mit den Erträgen "verrechnet", es sind Werbungskosten.
- In den Anlagen "KAP" (Erträge aus Kapitalanlagen in Deutschland) und "AUS" (Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen) werden diese Erträge und Kosten ermittelt. Im Sinne der Kunden weisen die Banken inzwischen auf den Jahreskontoauszügen und Depotbescheinigungen aus, in welcher Rubrik im jeweiligen Bogen welcher Betrag erfasst werden muss - einfacher geht es nicht mehr für den Steuerzahler.
- Zusammen mit den ausgefüllten Vordrucken sollten unbedingt die Quittungen und Belege abgegeben werden.
- Wer beruflich umgezogen ist, kann diese Kosten bekanntermaßen steuerlich geltend machen. Neu ist, dass auch die Kosten für eine Spedition bei einem nicht-beruflich bedingten Umzug (Nachweis durch Bankbeleg) bis zu 20% des Rechnungsbetrages, maximal 4.000 Euro, in der Rubrik "Dienstleistung" steuerlich geltend gemacht werden können.
Formulare des Finanzamtes für Arbeitnehmer jetzt noch einfacher
- Viele Arbeitnehmer können eine vereinfachte Steuererklärung abgeben.
- Dies ist mit dem Formular "Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer" möglich.
- Der Arbeitnehmer bezieht nur Arbeitslohn inklusive Versorgungsbezüge, davon ausgenommen sind Lohn- und Entgeltersatzleistungen.
- Die vereinfachte Variante setzt aber voraus, dass nur die im Vordruck bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen geltend gemacht werden.
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