Das ist der Bruttolistenneupreis
- Wenn Sie als Selbstständiger den Firmenwagen auch privat nutzen, können Sie die private Nutzung über die Methode, dass Sie 1% vom Bruttolistenneupreis als Eigenverbrauch ansetzen ermitteln. Diesen brauchen Sie auch, wenn die den geldwerten Vorteil beim verbilligten Kauf als Werksangehöriger versteuern müssen. Der Bruttolistenneupreis hat nichts mit dem Preis in Ihrer Rechnung zu tun.
- Unter Bruttolistenneupreis wird der Preis verstanden, den eine Sache mit Mehrwertsteuer kostet. Dabei werden keinerlei Rabatte berücksichtigt, selbst dann nicht, wenn diese fast immer nur mit Rabatten verkauft wird. In der Regel geht es bei dem Bruttolistenneupreis um ein Auto.
- Meist steht in der Rechnung nur der Neupreis, also der Preis zu dem Sie das Fahrzeug tatsächlich gekauft haben. Sie müssen den benötigten Bruttolistenneupreis manchmal mit detektivischen Mitteln herausbekommen.
So können Sie den Preis ermitteln
- Gehen Sie auf die Seite von Autoscout24, wählen Sie die Marke und das Modell aus, für das Sie den Bruttolistenneupreis ermitteln wollen. Klicken Sie auf "Alle Modelle". Wählen Sie nun das richtige Modell aus. Bei manchen Modellen müssen Sie nun noch die Motorisierung auswählen. Klicken Sie dann auf "Alle technischen Daten". Der dort ausgewiesene Neupreis ist der Bruttolistenneupreis, den die Finanzämter in der Regel akzeptieren.
- Ähnlich können Sie den Bruttolistenneupreis über Auto-Wert-berechnen ermitteln. Dort bekommen Sie aber nur ein Schaubild, aus dem Sie den Wert ablesen können.
- Genauer bekommen Sie diesen nur, wenn Sie beim Kundenservice des Herstellers von dem Fahrzeug anrufen, auch eine Autobewertung über einen Gutachter, Schwacke oder TÜV kann Ihnen zu dem benötigten Preis verhelfen.
Sie sollten sich im Zweifel aber auch nicht scheuen, beim Finanzamt anzurufen, um dort zu erfragen, welchen Bruttolistenneupreis dieses zur Berechnung des geldwerten Vorteils ansetzt.
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