Wenn Sie als Arbeitnehmer hohe Einkommensteuern zahlen, gleichzeitig aber auch hohe Aufwendungen haben, sollten Sie grundsätzlich immer eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wenn Ihnen der Aufwand der regelmäßigen Belegsammlung zu hoch erscheint, können Sie bestimmte Pauschalbeträge ansetzen.
Pauschalbeträge ersparen die Kostenaufstellung
- Beim Werbungskostenabzug gewährt Ihnen die Finanzverwaltung einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 EUR. Er wird in 2012 auf 1.000 EUR angehoben und gilt unabhängig davon, ob die Einnahmen aus einem oder aus mehreren Dienstverhältnissen stammen und unabhängig davon, ob Sie die Tätigkeit das ganze Jahr über ausgeübt haben.
- Ist auch Ihr Ehegatte berufstätig, kann jeder den Pauschbetrag in voller Höhe ansetzen. Wenn Ihre Werbungskosten diese Arbeitnehmerpauschale übersteigen, müssen Sie Ihre Aufwendungen im Detail belegen. Dann erlaubt das Finanzamt einen pauschalen Abzug für Arbeitsmittel von 110 EUR und 16 EUR für Kontoführungsgebühren.
- Bei Fahrten zur Arbeitsstätte werden für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 EUR pro Arbeitstag angesetzt. Ab einer Entfernung von 13 Kilometern liegen Ihre Kosten bei maximal 230 möglichen Arbeitstagen dann bereits über der Arbeitnehmerpauschale.
- Arbeitsmittel (Berufskleidung, Literatur, Schreibmaterial) können bis zu 110 EUR ohne Beleg abgerechnet werden.
- Bei Dienstreisen im Inland können Sie für Fahrten mit Ihrem PKW 0,30 EUR je Kilometer Hin- und Rückfahrt ansetzen.
- Außerdem gelten bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden eine Verpflegungspauschale von 6 EUR, ab 14 Stunden 12 EUR und ab 24 Stunden 24 EUR. Übernachtungskosten sind in der nachgewiesenen Höhe abzugsfähig.
- Bei einem beruflich bedingtem Umzug wird neben einer ganzen Reihe von im Detail zu belegenden Abzugsmöglichkeiten eine Umzugskostenpauschale von 628 EUR (Ledige) und 1.256 EUR (Verheiratete) und 265 EUR für jede weitere im Haushalt lebende Person anerkannt.
- Als Rentenbezieher dürfen Sie einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR ansetzen.
- Wenn Sie laufende Hinterbliebenenbezüge beziehen, steht Ihnen ein Hinterbliebenenpauschbetrag von 370 EUR zu.
- Als Behinderter selbst erhalten Sie, je nach dem Grad Ihrer Behinderung, einen Pauschbetrag von mindestens 310 EUR bei 25 % Behinderung bis zu 1420 EUR ab 95 % und 3.700 EUR bei Hilflosigkeit oder Blindheit.
- Ihre Kapitaleinkünfte bleiben bis zu einem Sparerpauschbetrag von 801 EUR (Ledige) und 1.602 EUR (Verheiratete) steuerfrei.
Eine fundierte Steuererklärung ist zusätzlich verdientes Gehalt
- Sie dürfen alle diese Pauschalbeträge nicht mit Höchstbeträgen verwechseln, die Sie beispielsweise für die eigene Berufsausbildung geltend machen können. Hier kommt es auf den Einzelnachweis der Kosten an, die nur bis zu einer bestimmten Höhe in Ansatz gebracht werden können.
- Die vorstehende Auflistung ist keinesfalls vollständig. Sie ersetzt auch nicht die steuerliche Beratung im Einzelfall und soll Ihnen nur erste Ansätze liefern, aus denen Sie ersehen können, dass es Sinn macht, sich der Mühe zur Anfertigung einer Einkommensteuererklärung zu unterziehen.
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