Welche Steuerklasse sollen Sie wählen?
- Aus steuerrechtlichen Gründen gilt nach wie vor die Regel, dass der Mehrverdiener in die Steuerklasse drei wechselt, während der geringer verdienende Partner in die Steuerklasse fünf wechselt.
- Weiterhin gibt es die Möglichkeit, wenn beide Partner in etwa gleich verdienen, dass dann beide die Steuerklasse vier wählen. Hierbei zahlen die Steuerpflichtigen zwar ein wenig mehr Steuern, welche Sie anschließend am Anfang des Monats wieder herausbekommen.
- Bezieht Ihr Partner ALG2, auch Hartz IV genannt, dann sollten Sie grundsätzlich die Steuerklasse drei haben, während Ihr Partner die Steuerklasse fünf nehmen kann. Sinn der Sache ist, dass bei Bezug von Hartz IV ohnehin keine Steuern gezahlt werden. Dies gilt auch für die Möglichkeit eines so geringen Verdienstes, dass Sie bzw. Ihr Partner lediglich die Sozialabgaben zu zahlen braucht.
Ihr Partner wird Rentner
- Sobald Ihr Partner Rentner ist, müssen Sie alles neu ausrechnen. Zahlen Sie für Ihre Tätigkeit Steuern und muss Ihr Partner seine Rente auch noch versteuern, so ist die Steuerklassenkombination vier / vier noch die günstigere, da Sie auch noch bei einer Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückholen können.
- Verdienen Sie nur sehr gering, dass Sie unterhalb des Steuersockels bleiben, sollten Sie lediglich die Klasse fünf wählen, damit ihr Partner bei der Versteuerung seiner Rente die Klasse drei erhält und somit ohnehin weniger Steuern zahlt.
- Wenn allerdings die Rente Ihres Partners so gering ist, dass sie unterhalb des Steuersockels bleibt, ist die Steuerklasse unerheblich, wenn Sie ebenfalls nur ein geringes Einkommen haben. Daher sollten Sie und Ihr Partner bereits im Voraus einige Gedanken machen, welche Steuerklasse Sie wählen, wenn Ihr Partner Rentner wird.
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