Wie Lohnsteuern berechnet werden
- Es wird in jedem Jahr vom Bundesfinanzministerium eine Tabelle ausgegeben, mit der Sie die Lohnsteuer, die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag genau berechnen können. Jeder Arbeitgeber erhält eine solche Tabelle, damit er sowohl die Steuern als auch die Löhne der Mitarbeiter berechnen kann. Allerdings sind die Steuern abhängig von der jeweiligen Steuerklasse.
- So zahlen Sie in Steuerklasse III die geringsten Steuern, während in Klasse VI der höchste Steuersatz berechnet wird. Getrennt lebende Eheleute werden in die Klasse II eingestuft, und die alleinstehenden sowie geschiedenen Personen müssen nach der Klasse I berechnet werden. Dies ist bei der Berechnung zu berücksichtigen, damit der Arbeitgeber keine falschen Berechnungen vornimmt.
Die Tagestabelle ist relativ einfach zu berechnen
- Sind Sie verheiratet und haben die Steuerklassen-Kombination III / V gewählt, so zahlen Sie bis zu einem Bruttoeinkommen von 1700,- Euro keine Lohnsteuern, sondern nur die notwendigen Sozialabgaben. Jeder Monat wird bei den Finanzbehörden mit 30 Tagen angerechnet, und so ist es für Sie relativ einfach, Ihre Lohnsteuern lediglich für einen Teil eines Monats zu berechnen.
- Vielleicht können Sie anhand eines Beispiels die Tagestabelle einfacher verstehen. Nimmt man an, dass Sie ein Bruttoeinkommen von 2000,- Euro Festgehalt haben und verheiratet ohne Kinder sind. Hier zahlen Sie in Ihrer Steuerklasse lediglich 39,- Euro an Lohnsteuern und 3,51 Euro an Kirchensteuern. Der Solidaritätszuschlag kommt hier nicht zur Berechnung. Nun teilen Sie die 39,- Euro durch 30 Tage ergibt für jeden Tag 1,30 Euro an Steuern.
- Wenn Sie nun kündigen und in der Mitte des Monats Ihren Arbeitsplatz wechseln möchten, so kann Ihnen Ihr Arbeitgeber für die Tage, an dem Sie noch der Firma zur Verfügung standen, pro Tag 1,30 Euro berechnen, was bei der Monatshälfte genau 18,50 Euro ausmachen würde. Auf diese Weise können Sie auch selbst Ihre Tagestabelle ermitteln.
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