Zur Zeit haben Sie zwei Steuernummern
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Es mag vielleicht verwirrend sein, aber zurzeit werden Sie tatsächlich unter zwei verschiedenen Steuernummern geführt - der alt bekannten Steuernummer und der Steuer-Identifikationsnummer.
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Da die Steuernummer durch die Nummernzusammensetzung auf ein Finanzamt bezogen ist, war es bei einem Umzug in ein anderes Finanzamt-Gebiet notwendig, dass eine neue Steuernummer zugeteilt wurde. Außerdem mussten die beim alten Finanzamt gespeicherten Daten von dem neuen Finanzamt übernommen werden.
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In Zeiten in denen Flexibilität in allen Lebenslagen gefordert wird, sind Umzüge sehr häufig geworden, sodass eine Steuernummer eingeführt werden sollte, die ein Leben lang gültig ist und unabhängig vom Wohnort immer gleich bleibt - ähnlich wie die Sozialversicherungsnummer.
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Für die Einführung der neuen Nummer hat uns der Gesetzgeber einige Zeit als Eingewöhnungsphase belassen. Bereits 2008 wurde jedem steuerpflichtigen Bürger eine Identifikationsnummer mitgeteilt. Seither wird diese Nummer immer parallel zu der herkömmlichen Steuernummer geführt. Nunmehr erhalten bereits Kinder mit der Geburt die Nummer zugeteilt.
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Die Nummer hat allerdings noch einen weiteren Zweck. Im Jahr 2012 sollen die Lohnsteuerkarten endgültig ausgedient haben. Der Arbeitgeber soll nun anhand der Identifikationsnummer die Steuerdaten des Arbeitnehmers online abfragen können.
Lohnsteuerkarte - wo Sie die Nummer sonst noch finden
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Um die neue Steuer-Identifikationsnummer möglichst unkompliziert in den Umlauf zu bringen, wurde Sie bereits in den Lohnsteuerkarten 2009 und 2010 mit aufgedruckt. Sie finden Sie in der rechten oberen Ecke, gleich in der zweiten Zeile.
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Alle Bürger, auch die, die zu diesem Zeitpunkt keine Steuerkarte hatten, haben unabhängig davon Ende 2008 ihre persönliche Identifikationsnummer zugesandt bekommen. Es handelt sich dabei um einen Brief, in dem rechts oben die neue Nummer steht und unten neben Ihrem Name, Ihre Geburtsdaten und Ihre damalige Adresse.
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Wer diese Mitteilung nicht mehr hat, findet die Nummer auch auf allen Steuerbescheiden, die zwischenzeitlich ausgestellt wurden. In der Regel steht sie dort beim Aktenzeichen und wird mit „IdNr.“abgekürzt.
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Falls alle drei Möglichkeiten bei Ihnen nicht zutreffen, können Sie die Nummer auch online über das Steuer-Info-Center anfordern.
Da Ihr Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr diese Nummer zwingend benötigt - ansonsten ist er verpflichtet, Sie mit der Steuerklasse sechs abzurechnen - sollten Sie nicht zu lange damit warten, sich Ihre Steuer-Identifikationsnummer zu besorgen.
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