Günstige Steuerklasse für Verheiratete mit Kind
- Sie als Arbeitnehmer können Ihre Steuerklasse normalerweise nicht selber auswählen. Eine Ausnahme besteht allerdings für verheiratete Personen, wenn beide erwerbsstätig sind.
- Generell haben Arbeitnehmer bei der Wahl der Steuerklasse kein Mitspracherecht bei den Finanzbehörden.
- Als Single ohne Kinder werden Sie immer automatisch in Klasse I eingestuft. Getrennt lebende Elternteile mit Kindern erhalten die Klasse II, während Verheiratete mit lediglich einem Einkommen in die Steuerklasse III fallen. Besonderheiten gibt es jeweils bei den Lohnsteuerklassen IV bzw. V.
- Wenn Sie verheiratet und beide berufstätig sind, dann stuft das Finanzamt Sie normalerweise für die Steuerklassen III und V ein. Hier begründet die Steuerklasse V eine höhere Besteuerung als III.
- Wenn Ihre beiden Einkommen, Ihr eigenes und das Ihres Ehepartners, sehr weit auseinanderliegen, dann wählt der besser verdienende die günstigere Steuerklasse und der geringer verdienende Partner die höhere.
Berechnen Sie als Verheiratete mit Kind die Steuerbelastung im Vorhinein
- Falls Ihre beiden Einkommen als Verheiratete aus der Berufstätigkeit in der Höhe fast gleich oder nah zusammenliegen, dann sollten Sie einige Berechnungen anstellen.
- Denn dann lohnt sich vielleicht die alternative Steuerklasseneinstufung für Sie beide in IV, was generell immer möglich ist.
- Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, dann lassen Sie sich die beiden Einstufungen von einem Steuerberater ausrechnen. Dieser hilft Ihnen auch bei der Entscheidung, auf welcher Steuerkarte ein Kinderfreibetrag einzutragen ist, um Steuern zu sparen.
- Sie können sich auch im Internet mit einem Steuerklassenberechner bei der Entscheidung helfen lassen.
- Wenn Sie Ihre optimale Lohnsteuerklasse als Verheiratete richtig wählen und anmelden, dann kann Ihnen das monatlich einige Hundert Euro zusätzlich ins Familienbudget bringen.
- Sofern eine Änderung Ihrer Steuerklasse empfehlenswert ist, sollten Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Stelle in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung veranlassen und so zu viele Abzüge einsparen.
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