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Brutto-Netto-Rechner - die Abzüge vom Gewinn als Selbstständiger kalkulieren

Brutto-Netto-Rechner - die Abzüge vom Gewinn als Selbstständiger kalkulieren2:39
Video von Galina Schlundt2:39

Auch als Selbstständiger sollten Sie krankenversichert sein und etwas fürs Alter zur Seite legen können. Ein Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige wird allerdings anders aussehen als einer für Festangestellte. Denn als Selbstständiger müssen Sie mit weit höheren Abzügen vom Einkommen rechnen als ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter.

Anders als ein Festangestellter können Sie als Freiberufler nicht mit genau vorgegebenen Abzügen vom Bruttoeinkommen rechnen. Denn wenn Sie nicht der Sozialversicherungspflicht bzw. nicht wenigstens der Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist es Ihnen in der Regel stärker selbst überlassen, welchen Anteil Ihres Einkommens Sie in die soziale Vorsorge investieren.

Brutto-Netto-Rechner bei der Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige

  • Hundert Euro, die Sie als Selbstständiger einnehmen, können Sie - bildlich gesprochen - nicht gleich auf den Kopf hauen. Denn von Ihren betrieblichen Einnahmen müssen Sie zunächst die Betriebsausgaben abziehen, um Ihren Gewinn zu ermitteln.
  • Der Gewinn stellt dann Ihr Bruttoeinkommen dar. Während ein Angestellter grob gesprochen mit etwa zwanzig Prozent Abzügen für die soziale Absicherung rechnen muss, müssen Sie als Selbstständiger anders kalkulieren. Denn in Ihrem Brutto-Netto-Rechner gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Kosten übernimmt. 
  • Sind Sie als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert - was beispielsweise für Hebammen gilt - müssen Sie Ihre Rentenversicherungsbeiträge alleine finanzieren. Damit sind schon alleine etwas weniger als zwanzig Prozent vom Bruttoeinkommen weg.
  • Auch wenn Sie nicht zwangsweise in die Rentenkasse einzahlen müssen, sollten Sie diesen Prozentsatz mindestens für die Altersvorsorge kalkulieren. Bei einem niedrigen Einkommen sollte es eigentlich etwas mehr sein - doch dies wird sich dann nur schwer verwirklichen lassen. 

Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung

  • Sind Sie freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, tragen Sie auch hier Ihren Beitrag als Selbstständiger alleine. Damit sind noch einmal mindestens 15,5 Prozent (mit Krankengeldanspruch) bzw. 14,6 Prozent (ohne Krankengeldanspruch) weg. Im Einzelfall kann dieser prozentuale Beitragssatz sehr viel höher liegen - wenn Sie nämlich nur ein geringes Einkommen erwirtschaften, jedoch den Mindestbeitragssatz für hauptberuflich Selbstständige zahlen müssen.
  • Haben Sie in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet, zahlen Sie einen pauschalen Beitrag von ca. 80 Euro - auch völlig unabhängig von der Höhe des Einkommens.
  • Als privat Krankenversicherter richtet sich Ihr monatlicher Beitrag nach Ihren Krankheitsrisiken, das Alter und eventuelle Vorerkrankungen sind dabei wichtige Faktoren.
  • Nach Abzug der Kosten für die soziale Absicherung sollten Sie natürlich eines nicht vergessen - Steuern müssen Sie auch noch zahlen. Wenn Sie nicht mir Ihrem Gewinn unter dem Existenzminimum bleiben sollten.

Ein Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige und Freiberufler muss berücksichtigen, dass dieser die Kosten seiner sozialen Absicherung allein aus eigener Tasche zahlen muss.