Alle Kategorien
Suche

Muss ich die Steuerklasse ändern bei Arbeitslosigkeit? - Wissenswertes zu den Steuerklassen

Sie ändern nicht einfach die Steuerklasse.
Sie ändern nicht einfach die Steuerklasse.
Muss ich unbedingt die Steuerklasse ändern bei Arbeitslosigkeit? Grundsätzlich müssen Sie nicht unbedingt die Steuerklasse ändern, wenn eine Arbeitslosigkeit eintritt. Unter Umstäden kann dies jedoch von Vorteil sein.

Muss ich die Steuerklasse ändern?

  • Die mögliche Änderung der Steuerklasse beim Eintreten von Arbeitslosigkeit ist nicht zwingend erforderlich oder sogar vorgeschrieben, sondern kann unter Umständen einen finanziellen Vorteil bringen. Es muss niemand die Steuerklasse ändern, solange kein zwingender Grund vorliegt und eine Arbeitslosigkeit ist zwar tragisch, doch kein zwingender Zustand. Wenn Sie von Arbeitslosigkeit getroffen werden und Ihr Partner seine Arbeit behält, ist es für Ihren Partner ein Vorteil, weil er ab dem Zeitpunkt des Änderns weniger Steuern zahlen muss. Im Gegenzug erhalten Sie aber weniger Arbeitslosengeld, weil Sie dann mit Steuerklasse V zu behandeln sind.
  • Wenn Ihre Arbeitslosenbezüge und der Verdienst Ihres Partners etwa gleich hoch sind, wäre die Kombination IV/IV bei den Steuerklassen sinnvoll, da Sie beide nach der gleichen Steuerklasse besteuert würden. Sie erhalten mehr Arbeitslosengeld als in Steuerklasse V und haben trotzdem den Vorteil, dass Sie bei der nächsten Steuererklärung mehr Geld zu erwarten haben.

Ändern wegen Arbeitslosigkeit hilft nicht immer

  • In der Regel ist es richtig, dass derjenige, der den höchsten Verdienst hat, in die Steuerklasse III eingestuft wird. Dies bringt zunächst steuerlich den größten Gewinn, weil weniger Steuern abgezogen werden. Haben Sie trotz eigener Arbeitslosigkeit immer noch mehr als Ihr Partner, der seine Arbeit behält, wäre es absolut unlogisch, die Steuerklasse nur wegen der Arbeitslosigkeit zu ändern. Ihr Partner würde die gleichen Steuern wie bisher zahlen und Sie hätten mehr Arbeitslosengeld.
  • Sind dagegen Ihre Einbußen bei Arbeitslosigkeit so groß, dass ihr Partner nun besser verdient, wäre es logisch, wenn Sie die schlechtere Steuerklasse V nehmen, da Ihr Partner durch die für ihn bessere Steuerklasse III mehr Geld zur Verfügung hat. Beträgt der Unterschied nicht mehr als 150,- Euro, so kann es sich möglicherweise auszahlen, wenn Sie beide die Steuerkombination IV/IV nehmen. Bei dieser Kombination zahlen Sie momentan zwar etwas mehr Steuern, haben aber bei der kommenden Steuererklärung den Vorteil, dass Sie mehr zurückbekommen.
Teilen: