Mit zollfreien Waren nach England einreisen
- Sollten Sie nach Großbritannien einreisen wollen und sicher sein, keine Waren mit sich zu bringen, welche verzollt werden müssen, so können Sie einfach durch den grünmarkierten Gang am Flughafen gehen.
- Der rotmarkierte Gang muss nur dann passiert werden, wenn sich in Ihrem Gepäck verzollungspflichtige Waren befinden. Die müssen beim Passieren des Ganges dort angegeben werden. Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Sie Zoll abzugeben haben oder nicht, so sollten Sie keinesfalls auf gut Glück den grünen Gang nehmen, sondern für den Fall des Falles den Roten.
- Durch neue Regelungen und die extra Zollvorschriften für alle Einreisende aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können Sie, wenn Sie direkt aus einem anderem EU-Land angekommen sind, einen dritten Gang wählen, den extra EU-Ausgang, en Sie an den weißen Sternen erkennen.
- Versuchen Sie am besten erst gar nicht, die Zollbeamten hereinlegen zu wollen, weil ohnehin immer wieder Stichproben in allen Gängen durchgeführt werden. Die entlarven nicht nur solche Reisende, die die Zollbestimmungen umgehen wollen, sondern sollen auch verbotene Güter ausfindig machen, so beispielsweise Drogen, Waffen ndere und gefährliche Gegenstände. Dass die Zollbeamten Sie mit Fragen löchern ist also mehr oder weniger normal und absolut zulässig.
Zollbestimmungen für Reisende nach Großbritannien
- Haben Sie als Reisender Waren zoll- und steuerfrei außerhalb der Europäischen Union an Bord eines Flugzeuges, auf einem Schiff oder auf einem Flughafen gekauft, so gelten generell gesonderte Zollbedingungen bei deren Einfuhr nach England.
- So liegen die Freimengen für Tabakwaren bei 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos bzw. 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.
- Für Alkohol gilt 2 Liter Tafelwein und 1 Liter Spirituosen, das heißt alle alkoholischen Getränke mit über 22% Volumen, als Freimenge. Auch 2 Liter Tafelwein und 2 Liter alkoholische Getränke unter 22% Volumen sind frei, so also Schaumweine, oder Likörweine.
- Beachten Sie, dass auch für Parfüm Zollregelungen zu beachten sind. Im oben beschriebenen Fall sind 50 Gramm Parfüm als Freimenge zu betrachten, handelt es sich statt Parfüm um Eau de Toilette, so sind Ihnen 250 ml freigestellt.
- Alle anderen Waren dürfen einen Wert von £ 145 nicht überschreiten, um zollfrei nach England eingeführt werden zu können. Liegt der Gesamtwert der Waren in Ihrem Koffer über diesem Richtwert, so muss Zoll für jene Waren abgegeben werden.
- Für besteuerte und verzollte Artikel, die innerhalb der Europäischen Union gekauft werden, gelten andere und vorteilhaftere Bedingungen für Sie als Reisenden. So gibt es an sich einen Richtwert für Tabakfreimengen und Alkohol, indem in persönliche und gewerbliche Warennutzung unterschieden wird.
- Für Tabakwaren heißt das nun, dass 3200 Zigaretten oder 400 Zigarillos frei sind, genauso können statt dessen 200 Zigarren oder 3 kg Tabak zum Selbstdrehen zollfrei nach England eingeführt werden.
- Bei alkoholischen Getränken gelten 10 Liter Spirituosen als persönliche Nutzmenge, an Stelle davon genauso auch 20 Liter Likörwein oder 90 Liter Wein, von dem dann aber nicht mehr als 60 Liter Schaumwein sein sollte. Bei Bier sind Ihnen als Reisendem 110 Liter als persönliche Nutzmenge zuerkannt.
Genrell ist Ihnen anzuraten, sich selbst noch einmal auf der Internetseite des englischen Zolls über die detaillierten Zollbestimmungen zu informieren. Nur so sind konkrete Regelungen für Sie zu erkennen, beispielsweise die Vorschrift, dass Reisende unter 17 Jahren grundsätzlich niemals Tabak- und Alkoholfreimengen in England erhalten dürfen.
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