Versteuerte Zinserträge bei der Steuererklärung angeben
Die Abgeltungssteuer beträgt 25% pauschal. Sollte Ihr persönliches Einkommen so niedrig liegen, dass Ihr Einkommenssteuersatz weniger als 25% beträgt, dann können Sie die gezahlte Abgeltungssteuer in jedem Fall bei der Steuererklärung angeben. In diesem Fall wird der Prozentsatz der Abgeltungssteuer auf Ihre persönliche Situation abgestimmt. Sollte Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz über 25% liegen, dann haben Sie in den nachstehenden Situationen die Möglichkeit, die gezahlte Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung geltend zu machen:
- Sie haben entweder vergessen, für die Kapitalerträge den Freistellungsantrag abzugeben.
- Oder Sie haben mit einer bestimmten Kapitalanlage einen Verlust erlitten. In diesem Fall können die Verluste und die Gewinne zusammen verrechnet werden und Sie haben die Chance, die abgezogene Abgeltungssteuer anzugeben.
- Ferner besteht noch eine dritte Möglichkeit, bei der Sie die Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung angeben können: Sie haben bei einem Kreditinstitut keinen Freibetrag beantragt, da Sie davon ausgingen, dass dieser bereits ausgenutzt wird. Sollte dies jedoch nicht zutreffen, dann können Sie ebenfalls die gezahlte Abgeltungssteuer in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
- Sollten Sie in einer Mietwohnung wohnen und Ihr Vermieter hat Ihre Kaution auf einem separaten Sparbuch angelegt, dann wird dort in der Regel kein Freibetrag eingetragen. Die hier bezahlte Abgeltungssteuer können Sie ebenfalls angeben.
Wie Sie die Abgeltungssteuer absetzen können
- Um die gezahlte Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung angeben zu können, benötigen Sie die entsprechende Zinsbescheinigung vom Kreditinstitut oder von dem Institut, bei dem Sie Ihre Kapitalanlage getätigt haben.
- Die Abgeltungssteuer wird im Formular KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) eingetragen. In diesem Formular geben Sie auf der ersten Seite Ihre Kapitaleinkünfte an und auf der zweiten Seite haben Sie unter den Zeilen 49 bis 54 die Möglichkeit, die gezahlte Abgeltungssteuer einzutragen. Vergessen Sie aber bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung nicht, die Bescheinigungen beizufügen.
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