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Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben - so geht's

Bestimmte Aufwendungen der privaten Lebensführung sind als Sonderausgaben absetzbar.
Bestimmte Aufwendungen der privaten Lebensführung sind als Sonderausgaben absetzbar.
Den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung regelt das Einkommensteuergesetz im § 10. Als Sonderausgaben gelten demnach nur jene Aufwendungen, die Sie weder den Betriebsausgaben noch den Werbungskosten zuordnen können. Im steuerrechtlichen Sinn werden diese Kosten der privaten Lebensführung zugerechnet.

Wenn Sie in der Steuerklärung Sonderausgaben geltend machen, mindert das das zu versteuernde Einkommen. Im Steuerrecht gibt es dafür eine spezielle Unterscheidung zwischen allgemeinen und sonstigen Ausgaben sowie den Vorsorgeaufwendungen. Welche Ausgaben abgesetzt werden können, nennt das Einkommensteuergesetz.

Sonderausgaben sind bestimmte Kosten der privaten Lebensführung

  • Der deutsche Staat sieht viele Kosten seiner Bürger als reine Privatsache an. Eine steuerliche Begünstigung gibt es hier nicht. In einigen Fällen gewährt er den Bürgern für spezielle private Ausgaben den Status der steuerlichen Absetzbarkeit.
  • Im Steuerrecht hat der Abzug als Werbungskosten beziehungsweise als Betriebsausgaben grundsätzlich Vorrang. Hier haben Sie als Steuerzahler insoweit kein Wahlrecht. Als Sonderausgaben im Sinne des Einkommenssteuerrechts (§ 10 EStG) sind Ausgaben anzusehen, die Sie weder den Rubriken der Betriebskosten noch denen der Werbungskosten zuordnen können.
  • Sind vom Gesetz vorgesehene Ausgaben im jeweiligen Steuerjahr angefallen, machen Sie sie im Rahmen der jährlichen Steuererklärung entsprechend geltend.

Zwei Gruppen in der Steuererklärung

Die Sonderausgaben werden in zwei Gruppen (beschränkt abzugsfähig und unbeschränkt abzugsfähig) unterteilt. Beschränkt abzugsfähig sind jene Ausgaben, die vom Gesetzgeber nur im Rahmen entsprechender Höchstbeträge berücksichtigt werden. 

  • Dazu gehören vor allem Ihre Vorsorgeaufwendungen von Kranken- und Rentenversicherung über Lebens- bis Unfallversicherung. Eingeschlossen sind Ihre Altersvorsorgeaufwendungen in bestimmter Höhe, die Sie im Rahmen einer Riester-Rente tätigen.
  • Auf der anderen Seite gibt es die unbeschränkt abzugsfähigen Ausgaben zu nennen. Bis auf einige wenige Ausnahmen sind sie in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem die Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten (geschieden oder getrennt lebend), die Renten und dauernden Lasten, Kirchensteuer, Berufsausbildungskosten sowie Schulgeld.
  • In der Steuererklärung können Sie auch sonstigen Sonderausgaben aufführen. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen, die Sie zur Gebäudesanierung aufgebracht haben. Die Gebäude müssen privat genutzt werden und förderungswürdige Baudenkmäler oder schutzwürdige Kulturgüter sein. Die steuerliche Absetzung erfolgt über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Sobald Ihre Aufwendungen unmittelbar im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte stehen, fällt ein Abzug als Sonderausgaben aus. In jedem Fall müssen die Ausgaben im Steuerjahr entstanden sein. Rückvergütungen müssen entsprechend verrechnet werden.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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