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Werbekosten und Werbungskostenpauschale
- Werbekosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Sie können steuerlich abgezogen werden und so die zu zahlenden Steuerbeiträge mindern.
- Aufwendungen dürfen nur dann als Werbekosten geltend gemacht werden, wenn sie nicht bereits vom Arbeitgeber bezahlt wurden und wenn sie tatsächlich für den Beruf benötigt wurden. Ist eine Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung nicht möglich, gelten die Anschaffungen auch nicht als Werbekosten.
- Wer in seiner Steuererklärung keine Werbekosten geltend macht oder aber Werbekosten in einer Höhe bis maximal eintausend Euro angibt, für den wird automatisch die Werbungskostenpauschale vom Finanzamt berücksichtigt. Eine Aufführung der einzelnen Werbekosten in Ihrer Steuererklärung macht demnach nur Sinn, wenn absehbar ist, dass die Gesamtsumme mehr als eintausend Euro beträgt.
Welche Aufwendungen als Werbekosten gelten
Die Werbungskostenpauschale ist für den durchschnittlichen Arbeitnehmer bereits großzügig bemessen. Benötigen Sie jedoch regelmäßig Arbeitsmittel für Ihren Beruf, die Sie selbst bezahlen, macht eine Angabe in der Steuererklärung durchaus Sinn.
- Aufwendungen, die privat und beruflich genutzt werden, unterliegen dem sogenannten Aufteilungsverbot. Sie können steuerlich nicht abgezogen werden. Oft ist die Abgrenzung von privater und beruflicher Nutzung jedoch nicht eindeutig zu belegen. Informieren Sie sich daher im Zweifelsfall bei Ihrem Finanzamt, welche Ihrer Arbeitsmittel als Werbungskosten anerkannt werden.
- Welche Arbeitsmittel Sie im Einzelnen steuerlich abziehen können, hängt maßgeblich von Ihrem Beruf ab. Zu den häufigsten erstattungsfähigen Aufwendungen gehören Fahrten zum Arbeitsplatz, Computer, Telefonkosten und Fortbildungskosten. Denken Sie daran, dass Sie die Höhe der Aufwendungen belegen müssen.
- In manchen Fällen zweifelt das Finanzamt die berufliche Veranlassung an. Legen Sie sich für diesen Fall stichhaltige Argumente zurecht. Beispielsweise benötigen Sie als Musiker ein Musikinstrument und haben Sie einen Computer zu Hause, auf dem dasselbe Programm wie auf der Arbeit läuft, kann wohl sicher von einer beruflichen Nutzung ausgegangen werden.
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