Alle Kategorien
Suche

Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben - so machen Sie es richtig

Inhaltsverzeichnis

Büromaterialien sind zum Beispiel Werbungskosten.
Büromaterialien sind zum Beispiel Werbungskosten.
Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit werden monatlich durch Abzug von Lohnsteuer versteuert. Werbungskosten werden bei der Steuererklärung geltend gemacht. Es besteht allerdings die Möglichkeit, hohe Werbungskosten durch Eintragung eines Freibetrages auf Ihrer Lohnsteuerkarte schon während des laufenden Jahres von Ihren Einnahmen abzuziehen. Auch wenn die Höhe Ihrer Werbungskosten zur Eintragung auf der Lohnsteuerkarte nicht ausreicht, lohnt es sich immer, am Ende des Jahres eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Definition Werbungskosten bei der Steuererklärung

  • Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Also all das, was Sie ausgeben, um Ihren Beruf ausüben zu können.
  • Werbungskosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, sind unter anderem Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für Arbeitsmittel und das häusliche Arbeitszimmer, Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen und sonstige Werbungskosten.
  • Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können mit 0,30 EUR je Entfernungskilometer berücksichtigt werden. Nehmen Sie dazu nur die Kilometerzahl für die einfache Entfernung des kürzesten Weges.
  • Mit dem Ansatz der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen, wie Tiefgaragenmiete, Parkgebühren, Strafzettel, abgegolten.
  • Kosten für einen Verkehrsunfall, der auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg passiert ist, können Sie zusätzlich zu der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.

Aufwendungen für Arbeitsmittel in der Steuererklärung angeben

  • Abhängig von der Art Ihrer Tätigkeit können Sie folgende Werbungskosten in Ihre Steuererklärung eintragen, ohne diese durch Belege nachweisen zu müssen: Aufwendungen für Fachliteratur mit 110 EUR und für Erwerb und Reinigung der Berufsbekleidung 102 EUR. Wenn Sie höhere Kosten durch Belege nachweisen können, tragen Sie dann die höheren Kosten ein.
  • Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause aus ausüben und dafür ein Arbeitszimmer besitzen, können Sie die anteilige Miete, Strom- und Heizungskosten, Renovierungskosten usw. geltend machen. Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind bis zur Höhe von 1.250 EUR abziehbar.
  • Je nach Beruf ist es möglich, die Kosten für einen PC und anteilig Kosten für einen DSL-Anschluss als Werbungskosten anerkennen zu lassen.

Sonstige Werbungskosten

  • Tragen Sie Ihre Fortbildungskosten - Seminargebühren, Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand - als weitere Werbungskosten ein. Auch eine Pauschale für die Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 EUR wird vom Finanzamt problemlos anerkannt. Wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind, können Sie entweder eine Pauschale, deren Höhe von Ihrem Familienstand abhängt, oder die tatsächlichen Kosten als sonstige Werbungskosten geltend machen.
  • Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort unterhalten, tragen Sie die angefallenen Kosten, wie Miete, Strom- und Heizkosten, Versicherungen und Kosten für die Heimfahrten, in Ihre Steuererklärung ein. Wenn die Summe Ihrer Werbungskosten die Werbungskostenpauschale von 920 EUR, die jedem Arbeitnehmer gewährt wird, nicht übersteigt, wird im Rahmen Ihrer Steuerveranlagung die Werbungskostenpauschale automatisch berücksichtigt.
Teilen: