Sie sollten wissen, dass das Gesetz selbstverständlich Natürliche Personen als Rechtsträger begreift. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach dem Gesetz rechtsfähig sind, obwohl es sich nicht um eine menschliche Person handelt. Dies sind Juristische Personen.
Natürliche und Juristische Personen unterscheiden
- Eine Natürliche Person ist eine Person, die Rechtsträger ist. Das ist nicht sehr schwer vorstellbar, da jeder Mensch ab dem Zeitpunkt der Vollendung der Geburt rechtsfähig ist. Diese natürliche Rechtsfähigkeit von Personen erkennt das Gesetz lediglich an. Dieser Begriff rührt noch aus dem römischen Recht. Im Unterschied zu unserem heutigen Recht kannte das römische Recht auch Personen, die nicht Rechtsträger waren, so zum Beispiel Sklaven und Familienangehörige, die der Herrschaft des familiären Oberhaupts unterstanden. Diese Menschen wurden im römischen Recht bedacht wie Sachen. Dies gibt es in der heutigen Rechtsordnung selbstverständlich nicht mehr.
- Beachten Sie, dass das Gesetz nicht nur die Rechtsfähigkeit von Personen kennt. Es gibt ja auch Personenvereinigungen, Firmen und Vermögensmassen, die Rechtsträger sind. Hierbei handelt es sich um Juristische Personen. Das Gesetz verleiht diesen unnatürlichen Personen Rechtsfähigkeit, daher heißen Sie Juristische Personen, bzw. Juristische Einheit.
- Stellen Sie sich zum Beispiel eine GmbH mit einem Stammkapital vor. Die GmbH ist Träger vieler Rechte. Die Geschäftsführer haften nicht persönlich, sondern die GmbH haftet mit der Stammeinlage. Aus diesem Grund ist die GmbH eine Juristische Person.
Formen von Juristischen Personen kennenlernen
- Es gibt zwei Arten von Juristischen Personen. Einerseits sollten Sie neben den Natürlichen Personen, Juristische Personen des Privatrechts und Juristische Personen des öffentlichen Rechts kennen und unterscheiden können.Im Gegensatz zu Natürlichen Personen wird hier die Rechtsfähigkeit gesetzlich konstruiert.
- Juristische Personen des Privatrechts sind zum Beispiel der eingetragene Verein. Darüber hinaus sind GmbH, Aktiengesellschaft, die eingetragene Genossenschaft auch Juristische Personen. Diese verschiedenen Formen erlangen die Rechtsfähigkeit, sobald Sie im Handelsregister oder Vereinsregister eingetragen worden sind.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind hingegen andere Rechtssubjekte, die öffentlich-rechtlich die Rechtsfähigkeit vorweisen. Ein öffentlich-rechtlicher Hoheitsakt führt dazu, dass diese Juristischen Personen des öffentlichen Rechts anerkannt werden und Rechtsträger werden.
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