Die Rechtsfähigkeit, im Unterschied zur Fähigkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen
- Die Rechtsfähigkeit erhält jeder Mensch im Unterschied zur Geschäftsfähigkeit bereits ab dem Zeitpunkt der Geburt. Geschäftsfähig ist man erst später.
- Der Begriff bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten zu sein und auch Pflichten zu haben. Jeder Mensch hat dieses Recht ab seiner Geburt und behält es bis zu dem Moment, in dem er stirbt.
- Natürliche Personen haben diese Fähigkeit immer und juristische Personen können sie auch erlangen, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Diese Fähigkeit besteht aber nur so lange, wie der Eintrag besteht.
Wann man die Geschäftsfähigkeit erlangt
- Die Geschäftsfähigkeit erlangt ein Mensch nicht schon ab der Geburt wie die Rechtsfähigkeit. Dies ist ein großer Unterschied. Geschäftsfähig ist man erst mit 18 Jahren. Wer jünger als 7 Jahre alt ist, ist geschäftsunfähig. Von dem 7. Lebensjahr, bis man 18 Jahre alt wird, ist man lediglich beschränkt geschäftsfähig.
- Wer geschäftsfähig ist, kann rechtswirksame Willenserklärungen aussprechen und annehmen. So können Sie Verträge abschließen, Aufträge erteilen oder Angebote unterbreiten.
- Wer beschränkt geschäftsfähig ist, muss nicht unbedingt zwischen 7 und 18 Jahre alt sein. Beschränkt geschäftsfähig ist man auch, wenn einen das Gericht dafür erklärt oder man einen Vormund hat. Trifft dies zu, kann die betroffene Person nur dann eine Willenserklärung abgeben, wenn der gesetzliche Vertreter seine Einwilligung oder später die Genehmigung erteilt. Die Genehmigung muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ausgesprochen werden. In dieser Frist ist die Willenserklärung schwebend unwirksam und wird bei Verweigerung der Genehmigung unwirksam.
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