Ein Gesellschafter ist mit einem Unternehmen verbunden
- Der Gesellschafter kann zum einen eine natürliche Person oder zum anderen auch eine juristische Person sein und nimmt in der Regel direkt an der Gründung eines bestimmten Unternehmens teil. Durch die Erbfolge oder durch den gesellschaftsrechtlichen Akt kann aber auch noch nachträglich ein Gesellschafter einer Gesellschaft beitreten.
- Bei der Gründung des Unternehmens tätigt der Gesellschafter eine recht hohe finanzielle Einlage und diese geht direkt in den Besitz der Gesellschaft über. Er selbst unterliegt anschließend keiner persönlichen Haftung mehr, was natürlich von Vorteil für sein privates Vermögen ist.
- Der Gesellschafter wird am Gewinn des Unternehmens auf verschiedene Arten beteiligt und kann unter gewissen Umständen natürlich auch wieder aus der Gesellschaft aussteigen. Er muss sich mit den anderen Gesellschaftern absprechen und kann alleine keine schwerwiegenden Entscheidungen treffen.
- Die rechtliche Grundlage für den Gesellschafter ergibt sich durch den Gesellschaftsvertrag. Dort sind alle Rechte und Pflichten genau festgelegt. Der Vertrag bestimmt auch die Haftung oder die Kompetenzverteilung der einzelnen Gesellschafter. In der Regel sind an einem Unternehmen gleich mehrere Gesellschafter beteiligt und diese können auf verschiedene Art und Weise mit der Gesellschaft verbunden sein.
Welche Arten es in Unternehmen gibt
- In Deutschland gibt es verschiedene Arten von einem Gesellschafter, diese werden durch die jeweilige Form und Rolle, die sie im Unternehmen übernehmen, voneinander unterschieden. Ein Gesellschafter kann als Aktionär, als Mitglied oder als Anteilseigner an einem Unternehmen beteiligt sein. Des Weiteren gibt es noch stille Gesellschafter, die nach außen hin unsichtbar agieren.
- Die Beteiligten können Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb des Unternehmens erzielen oder mit Anteilen an einer Aktiengesellschaft beteiligt sein. Ein normales Mitglied ist der Gesellschafter zum Beispiel bei einer OHG oder einer Kommanditgesellschaft (KG). Bei einer AG wird von einem Aktionär gesprochen. In diesem Fall erwirbt der Gesellschafter bei der Gründung der Aktiengesellschaft eine bestimmte Anzahl an Aktien.
- Ein stiller Gesellschafter ist im Gegensatz zu den anderen Arten "offiziell" nicht an der Gesellschaft beteiligt und agiert nur im Hintergrund. Er hat eine Einlage bei der Gründung des Unternehmens getätigt und wird bei finanziellen Erfolgen an den Gewinnen beteiligt. Innerhalb der Gesellschaft hat er aber etwas weniger Rechte als die anderen Gesellschafter.
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