Alle Kategorien
Suche

Von der Steuer Maklerkosten absetzen - so geht's

Maklerkosten kann man steuerlich absetzen.
Maklerkosten kann man steuerlich absetzen.
Wer eine Immobilie sucht, die genau auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist – ganz gleich ob zur Miete oder zum Kauf – kommt nicht um die Beratung durch einen Makler herum. Da ist es gut zu wissen, wie man die Maklerkosten von der Steuer absetzen kann.

Maklerkosten richtig von der Steuer absetzen

  • Immobilienmakler sind die Spezialisten, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, mieten oder vermieten möchten. Ein guter Makler findet die Immobilie, die exakt Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht oder den Kunden, der genau nach Ihrer Immobilie sucht. Natürlich fallen hierfür Maklergebühren an, die in ihrer Höhe abhängig vom Wert des ge- oder verkauften Objektes sind.
  • Unter bestimmten Bedingungen können Sie die so entstandenen Maklerkosten steuerlich absetzen. Dafür muss zunächst die Unterscheidung zwischen einem privaten Umzug und einem beruflich notwendigen Umzug getroffen werden.
  • Das Finanzamt erkennt Ihren beruflich bedingten Umzug als steuerlich relevant an, wenn Sie nachweisen können, dass sich Ihr täglicher Arbeitsweg um mindestens eine Stunde verkürzt oder wenn Sie jobbedingt in eine andere Stadt umziehen, um eine doppelte Haushaltsführung zu vermeiden. In diesem Fall können Sie neben den entstandenen Maklergebühren auch weitere Umzugskosten von der Steuer absetzen. Gemeint sind hier Ausgaben, wie Reisekosten zum Zweck der Wohnungsbesichtigung, Transportkosten für Ihr Umzugsgut und nicht zuletzt Mietkosten für Ihre alte Wohnung, wenn eine Doppelbelastung entsteht, da Sie gleichzeitig schon für die neue Wohnung Miete zahlen müssen. Weitere umzugsnahe Kosten können Sie pauschal als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben geltend machen.
  • Ist Ihr Umzug privater Natur, gehen Sie aber auch nicht ganz leer aus. Hier können Sie die Maklerkosten leider nicht steuerlich geltend machen. Dafür können Sie aber Renovierungs- und Instandsetzungskosten, durch Handwerker, als haushaltsnahe Dienstleistungen einreichen und bis zu 1.200 Euro der angefallenen Lohnkosten von der Steuer absetzen. Zusätzlich können Sie Meldegebühren, Ummeldegebühren für Ihr Kfz, mit einem Schulwechsel verbundenen Neuanschaffungen für Ihre Kinder, etc. dem Finanzamt einreichen. Generell erheben die Finanzämter keinen Widerspruch, wenn Sie bis zu 20% der Kosten für Ihren privaten Umzug, bis zu einer Höhe von maximal 600,00 Euro, geltend machen.
  • Bei einem Hauskauf über einen Makler wird eine Courtage in Höhe von 3 bis 6% des Kaufpreises, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, berechnet. Das ist schnell eine stattliche Summe. Beziehen Sie Ihr Haus selbst, nennt das Finanzamt dies „Eigennutzung“. In diesem Fall bleiben Sie auf den Maklerkosten sitzen und können diese nicht in der Steuererklärung absetzen. Vermieten Sie die neu erworbene Immobilie, sieht die Situation anders aus. Da Sie durch die Vermietung der Immobilie im Gegensatz zur Eigennutzung Gewinn erwirtschaften, haben Sie in diesem Fall die Möglichkeit die Courtage des Immobilienmaklers, als Anschaffungsnebenkosten, wie auch die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten, von der Steuer absetzen.
  • Beim Hausverkauf über einen Immobilienmakler können Sie die angefallenen Mahlergebühren steuerlich absetzen, wenn Sie durch den Verkauf der Immobilie einen steuerlich relevanten Gewinn erwirtschaftet haben. Haben Sie mit Verlust verkauft, fallen hierfür keine Steuern an, daher können Sie die Ausgaben für den Makler auch nicht gegenrechnen.
Teilen: