Einen Grundstückskauf können Sie steuerlich absetzen
Ein Grundstückskauf können Sie erst dann von der Steuer absetzen, wenn sich auf dem Grundstück ein Haus befindet und die Art der Nutzen dies begünstigt. Ausschlaggebend ist immer, ob Sie das Haus selbst nutzen oder es vermieten. Diese beiden Arten der Nutzung werden steuerlich unterschiedlich gewürdigt.
- Wer das erworbene Haus selbst bewohnt, der kann leider nur Ausgaben, die für Handwerker anfallen in der Steuer geltend machen. So können auch die getätigten Renovierungskosten in dem Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden.
- Beachten Sie, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, die eine Steuerlast von der anderen Steuerlast abzusetzen. So kann die Grunderwerbssteuer nur dann geltend gemacht werden, wenn das Haus zur Vermietung genutzt wird. So lassen sich Darlehenszinsen geltend machen, die Sie für die Finanzierung des Grundstücks bezahlen mussten.
- Sie können die Kosten für den Notar steuerlich geltend machen, wenn Sie das Haus auf dem Grundstück vermieten. Dies geht jedoch nur dann und nicht, wenn Sie das Haus bewohnen.
- Aus steuerlichen Gründen ist es sehr vorteilhaft, das Haus fünf Jahre nach dem Kauf zu vermieten und so sämtliche Posten in der Steuererklärung aufzuführen. Sie können nach diesem Zeitraum selbst in dem Haus wohnen und haben so den größten Profit daraus gezogen.
Diese Posten können nicht in der Steuer berücksichtigt werden
- Beachten Sie, dass Sie grundsätzlich mehr Posten von der Steuer absetzen können, wenn Sie einen Grundstückskauf tätigen, um das Haus in den ersten Jahren zu vermieten. Tun Sie dies nicht, können Sie keine Notarkosten geltend machen.
- Wer eine Fotovoltaikanlage einbauen lässt, der kann davon profitieren selbst Strom herzustellen und kann dies auch noch vollständig in der Steuererklärung geltend machen. Hier greift die staatliche Förderung ein.
- Tätigen Sie einen Immobilienkauf, in dem zwei Familien leben, so können Sie lediglich 50% der Posten geltend machen.
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