Wann wird das Gehalt anteilig bezahlt
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Falls Sie im laufenden Monat in ein Unternehmen eintreten oder dieses verlassen, wird Ihnen das Gehalt nur anteilig bezahlt. Dies ist wohl der häufigste Grund, warum eine anteilige Berechnung erfolgen muss.
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Ein weiter Grund ist, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind, und Sie Krankengeld beziehen. Der Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt lediglich bis zum 42. Tag, darüber hinaus wird er Ihre Bezüge kürzen.
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Auch bei Eintritt in den Mutterschaftsurlaub erfolgt die Gehaltszahlung nur bis zu diesem Tag. Danach wird lediglich Mutterschaftsgeldzuschuss bezahlt.
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Daneben gibt es noch Sonderfälle, wie unbezahlter Urlaub oder unentschuldigtes Fehlen, die es notwendig machen, das Gehalt anteilig zu berechnen.
Die Kürzung kann man unterschiedlich berechnen
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, den Anteil zu ermitteln. Grundsätzlich ist es jedoch nicht möglich, bei mehrmaligen Berechnungen unterschiedliche Methoden anzuwenden. Beim Eintritt muss also die gleiche Art wie bei Austritt verwendet werden. In der Regel gibt es in einem Betrieb eine Berechnungsart, die immer verwendet wird.
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Die erste Möglichkeit ist, die Kalendertage als Basis zu verwenden. Dabei wird das Gehalt durch die Kalendertage geteilt und mit den zu zahlenden Tagen multipliziert. Beginnen Sie zum Beispiel mit Ihrer Arbeit am 10. des Monats mit 31 Kalendertagen und erhalten ein monatliches Gehalt von 2000 Euro, so rechnen Sie: 2000 Euro : 31 Kalendertage x 22 Kalendertage gearbeitet = 1419,35 €.
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Sie können das natürlich auch in der Umkehrung berechnen, indem Sie die nicht gearbeiteten Tage abziehen: 2000 Euro : 31 Kalendertage x 9 Kalendertage nicht gearbeitet = 580,65 € | 2000 Euro – 580,65 € = 1419,35 €.
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Als zweite Möglichkeit können Sie als Basis immer 30 Kalendertage verwenden – sozusagen als Durchschnitt – egal wieviele Tage der Monat tatsächlich hat. 2000 Euro : 30 Kalendertage x 22 Kalendertage gearbeitet = 1466,67 €. Allerdings kommen Sie hier bei der umgekehrten Berechnung zu unterschiedlichen Ergebnissen. 2000 Euro : 30 Kalendertage x 9 Kalendertage nicht gearbeitet = 600 Euro | 2000 Euro – 600 Euro = 1400 Euro.
- Bei der dritten Berechnungsmethode werden die vereinbarten Arbeitstage – hier im Beispiel 23 Tage – als Basis genommen, wobei 7 Tage vor der Einstellung und 16 Tage danach liegen: 2000 Euro : 23 Arbeitstage x 16 Tage gearbeitet = 1391,30 Euro. Die umgekehrte Berechnung ergibt das gleiche Ergebnis: 2000 Euro : 23 Arbeitstage x 7 Tage nicht gearbeitet = 608,70 Euro | 2000 Euro – 608,70 Euro = 1391,30 Euro.
Trotz der unterschiedlichen Ergebnisse sind alle Methoden zulässig.
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