Was Sie benötigen
- Einkommenshöhe
- Steuerbescheid
Wie hoch der Steuersatz sein kann
Auszurechnen, wie hoch Ihr Steuersatz ist, ist deswegen etwas schwieriger, da sich der gesetzlich definierte Steuersatz etwas kompliziert darstellt:
- Es gibt den sogenannten Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern berechnet werden.
- Dann wiederum gibt es den Spitzensteuersatz, der ab einer gesetzlich festgelegten Einkommenshöhe zutrifft.
- Zwischen diesen beiden Steuersätzen (Steuersatz 0 und dem Spitzensteuersatz von 45 %) wird der Steuersatz prozentual zum Einkommen angehoben.
- Und genau hierin besteht die Schwierigkeit, den eigenen Steuersatz zu errechnen. Der Steuersatz wird pro Euro angehoben, sodass sich innerhalb von 100 Euro eine Steuersatzänderung von 0,04% ergeben kann.
Den eigenen Steuersatz berechnen
Wenn Sie nun wissen möchten, wie hoch Ihr eigener Steuersatz ist, dann stehen Ihnen hierzu zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Verwenden Sie entweder eine Einkommenssteuertabelle oder einen Steuerrechner.
- Bei beiden müssen Sie anhand Ihres Jahresbruttoeinkommens nachsehen, wie viele Steuern Sie zahlen müssten.
- Aus diesem Steuerbetrag errechnen Sie den Steuersatz: Multiplizieren Sie den Steuerbetrag mit 100 und dividieren Sie dieses Ergebnis durch das Jahresbruttoeinkommen. Beispiel: Sie verdienen 12000 Euro im Jahr, dann hätten Sie einen Steuerbetrag von 705 Euro. Nehmen Sie die 705 Mal 100 und dann teilen Sie durch 12000. Als Ergebnis erhalten Sie 5,875 %.
Der bisherige Ist-Steuersatz
Mit der oben stehenden Anleitung konnten Sie den Steuersatz auf das "normale" Bruttojahreseinkommen errechnen. Sie können aber auch den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen, bei dem alle Pauschbeträge und steuerabzugsfähigen Kosten berücksichtigt wurden, berechnen:
- Hierzu benötigen Sie Ihren letzten Steuerbescheid. Aus diesem geht sowohl das zu versteuernde Einkommen als auch der Steuerbetrag hervor. Nehmen Sie nun die gleiche Berechnung wie oben stehend vor: Multiplizieren Sie den Steuerbetrag mit 100 und dividieren Sie dann durch das zu versteuernde Einkommen.
- Sollten bei Ihnen alle Ausgaben in jedem Jahr ungefähr gleich bleiben, dann dürfen Sie diesen persönlichen Steuersatz ohne Bedenken verwenden.
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