Was Sie benötigen
- Taxischein
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Fachliche Eignung
- Genehmigung gemäß des Personenbeförderungsgesetzes
Ausbildung zum Taxifahrer
- Genauso wenig, wie es kein festes Gehalt für einen Taxifahrer gibt, gibt es auch keine reguläre Ausbildung.
- Vielmehr handelt es sich hier um eine freiwillige Ausbildung, die von Quereinsteigern ebenso absolviert werden kann, wie von Leuten, die vielleicht eine Berufsausbildung im Personenkraftverkehr haben.
- Häufig bieten Taxiunternehmen die Möglichkeit an, den Taxischein bei ihnen zu machen.
- Sie erhalten von dem Unternehmen die erforderlichen Unterlagen, dieses prüft Sie auch. In dieser Prüfung müssen Sie die entsprechende Ortskenntnis und den Umgang mit fremden Personen nachweisen.
- Zusätzlich dazu kommen noch Fragen zur Personenbeförderung.
- Außerdem benötigen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die nötige körperliche Fitness, das entsprechende Sehvermögen und natürlich eine EU-Fahrerlaubnis der Klasse B.
Das Gehalt kann variieren
- Das Gehalt kann in dem Beruf als Taxifahrer erheblich variieren. Sind Sie beispielsweise bei einem Taxiunternehmen fest angestellt, richtet sich Ihr Einkommen nach der Höhe des von Ihnen eingenommenen Beförderungsgeldes abzüglich der Mehrwert- und Umsatzsteuer.
- Davon gehören 40 % Ihnen. Liegt der Betrag unter 1.610 €, erhalten Sie automatisch diesen Betrag als Garantielohn. Dies gilt allerdings nur für Taxifahrer, die sich in einem gewerblichen Arbeitnehmerverhältnis befinden und eine Arbeitsleistung von mindestens 22 Tagen im Monat bringen.
- Teilzeitbeschäftigte werden nach Ihrer Einsatzzeit bezahlt. Das heißt, der Garantielohn wird anteilig entsprechend der Zeit bezahlt, in der Sie gearbeitet haben.
Auch als Taxifahrer kann es vorwärts gehen
- Taxifahrer müssen nicht ihr ganzes Leben lang als Angestellte in einem Taxiunternehmen arbeiten.
- Sie können sich mit einem eigenen Taxi oder sogar einem Taxiunternehmen selbstständig machen.
- Dazu benötigen Sie neben dem nötigen Eigenkapital auch den Taxischein, den Nachweis über Ihre fachliche Eignung und die Genehmigung gemäß Paragraph 2 des Personenbeförderungsgesetzes.
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