Aufgaben einer Fleischereifachverkäuferin
Die Metzgerei- oder Fleischereifachverkäuferin arbeitet überwiegend in Metzgereien, jedoch auch an den Fleisch- und Wursttheken von Supermärkten oder in Feinkostgeschäften.
- Eine Metzgereifachverkäuferin, genau genommen heißt sie Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Fleischerei, verkauft in erster Linie Fleisch- und Wurstwaren. Wichtig ist dabei vor allem, dass sie die Kunden beraten kann, etwa die Inhaltsstoffe, aber auch andere Themen betreffend, beispielsweise wie man ein bestimmtes Fleisch am besten zubereitet oder welche Wurst geeignet ist, wenn ein Kunde eine Diät einhalten muss. Zu ihren Aufgaben gehört es aber auch, Fleisch- und andere Salate sowie Snacks zuzubereiten, kalte Platten oder Häppchen für den Partyservice herzurichten und die Auslagen in der Fleischtheke dekorativ zu gestalten. Für die letzteren Bereiche ist kreatives Geschick gefragt.
- Eine Fleischereifachverkäuferin kann später Erstverkäuferin oder auch Filialleiterin werden. In großen Fleischereien kann sie sich auch spezialisieren, beispielsweise auf den Partyservice.
Der Tarifvertrag im Fleischerhandwerk
Für die Fachverkäuferinnen in Metzgereien gilt der Tarifvertrag des Fleischerhandwerks, der zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, kurz NGG, ausgehandelt wird, und zwar auf Länderebene, das heißt, die Bedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
- Je nach Bundesland kann die vorgeschriebene Arbeitszeit zwischen 37 und 40 Wochenstunden schwanken. Überlegen Sie sich, den Beruf zu ergreifen, müssen Sie sich unabhängig vom Tarifvertrag darauf einstellen, dass Sie an den meisten Samstagen arbeiten müssen, denn dies ist im Verkäuferberuf unabdingbar. Dafür haben Sie jedoch normalerweise während der Woche einen freien Tag.
- Unterschiedlich ist auch die Zahl der Urlaubstage, die Ihnen zustehen, wobei es hier vor allem auch auf die Betriebszugehörigkeit und teilweise auch auf das Alter ankommt. In der Regel schwankt der Urlaubsanspruch zwischen circa 26 und circa 33 Werktagen, je nach Bundesland, Betriebszugehörigkeit und eventuell Alter.
- Das Gehalt hängt ebenfalls davon ab, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber angesiedelt ist. Dem WSI-Tarifarchiv zufolge beträgt es beispielsweise für eine Fleischereifachverkäuferin in Nordrhein-Westfalen, abhängig von der Betriebszugehörigkeit, zwischen 1.676 und 1.926 Euro. Übernehmen Sie später eine Führungsaufgabe, beispielsweise als Filialleiterin, gelten andere Regelungen.
- Arbeiten Sie nach Ihrer Ausbildung als Metzgereifachverkäuferin im übrigen Einzelhandel, also beispielsweise in einem Supermarkt, sind die Tarifverträge des Einzelhandels maßgeblich. Hier bestehen nicht nur Unterschiede zwischen den Bundesländern, in den großen Konzernen existieren teilweise zudem Haustarifverträge.
Die tarifvertraglichen Regelungen sind also stets vom jeweiligen Bundesland, aber auch von ein paar weiteren Bedingungen abhängig. (Stand 10/2012)
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