Was Sie benötigen
- alle Abrechnungen für das betreffende Haus
- Anzahl der Mieter
- jeweils vermietete Fläche
Die Nebenkosten aufstellen
Bevor Sie die jeweilige Abrechnung der Nebenkosten machen können, müssen Sie die Kosten für das Haus berechnet haben. Zählen Sie alle Kosten, die Sie umlegen können, sorgfältig auf. Die umlegbaren Nebenkosten sind:
- Grundsteuer
- Wasserkosten (Abwasser und Wassergeld)
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Beleuchtung im Treppenhaus oder anderen frei zugänglichen Bereichen
- Schornsteinreinigung
- Versicherungen
Zusätzlich können die Kosten für folgende nicht zwingende Leistungen umgelegt werden:
- Gartenpflege
- Hausreinigung
- Hausmeisterservice
- Fahrstuhl
- Schwimmbad, sofern es allen Mietern zugänglich ist.
- Gemeinschaftsantenne oder Breitbandanschluss, auch wenn sie nicht von allen Mietern genutzt wird.
- Wascheinrichtungen
So wird die Aufstellung richtig berechnet
Jeder der genannten Posten wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet. Falls nichts gesondert vereinbart wurde, gilt die Wohnfläche als Schlüssel. Dies bedeutet, die Gesamtkosten werden durch die Wohnfläche im Haus geteilt und jeder Mieter erhält seine Abrechnung gemäß der Quadratmeterzahl seiner Wohnung.
Sie können aber auch die Mieteranzahl als Schlüssel wählen. Bei den Kosten für das Abwasser bietet sich diese Lösung an. Ein einzelner Mieter verursacht nicht mehr Abwasser, weil er in einer größeren Wohnung lebt als seine Nachbarn. Auch bei den Nebenkosten für Fahrstühle oder Schwimmbäder kann eine Abrechnung nach Wohnungsgröße für Unmut sorgen. Wenn Sie auch hier die Anzahl der möglichen Nutzer als Berechnungsschlüssel nehmen, werden die Nebenkosten wahrscheinlich eher akzeptiert.
Teilen Sie jede einzelne Summe exakt und für den Mieter verständlich mit. Eine Summe, die nicht genauer definiert ist, muss er nicht zahlen. Tragen Sie daher in eine Tabelle ein, was Sie berechnet haben, und überreichen Sie jedem Mieter die exakte Aufstellung. Halten Sie auch Kopien Ihrer Rechnungen bereit, um bei Rückfragen einen Nachweis über die Kosten zu haben.
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