Die Brunata Wärmemesser GmbH und Co. KG mit Sitz in München beschäftigt sich mit der Erfassung und Abrechnung des Verbrauchs von Energie und Wasser in Immobilien. Einer der Arbeitsschwerpunkte von Brunata ist die Heizkostenabrechnung.
Heizkostenabrechnung ist Bestandteil der Nebenkostenabrechnung
- Jeder Vermieter muss nach dem Ablauf einer festen Abrechnungsperiode von zwölf Monaten innerhalb einer vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist von weiteren zwölf Monaten die Nebenkostenabrechnung erstellen, die auch die Heizkostenabrechnung beinhaltet.
- Wenn Sie einige Grundsätze kennen, sollten Sie die Heizkostenabrechnung der Brunata durchaus nachvollziehen können.
- Grundlage ist die Aufstellung der Heizungsbetriebskosten. Zu den Betriebskosten gehören vor allem die Brennstofflieferungen, die nach dem Anfangsbestand zum Beginn der Abrechnungsperiode und dem Ende der Abrechnungsperiode erfasst werden. Außerdem sind alle weiteren umlagefähigen Heizungsbetriebskosten (Wartung, Schornsteinfeger) bezeichnet.
- Im nächsten Schritt werden die Kosten auf alle Parteien aufgeteilt. Soweit über das Heizungssystem auch warmes Wasser aufbereitet wird, werden die Heizkosten und die Warmwasserkosten gesondert ausgewiesen.
Brunata rechnet mit einem Verteilerschlüssel von 50:50
- Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichtet, mindestens 50 %, höchstens aber 70 % des Heizungsaufwandes nach dem Verbrauch abzurechnen. Der Rest kann nach einem festen Anteil, beispielsweise nach der Wohnfläche oder der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen, abgerechnet werden.
- In der Regel liegt der Verteilerschlüssel bei 50 % Verbrauch und 50 % Grundkosten. Mit den Grundkosten werden alle Kosten erfasst, die alle Mieter zu tragen haben. Aus der Abrechnung ersehen Sie den in Ihrem Fall verwendeten Verteilerschlüssel.
- Die Verbrauchskosten berechnen sich danach, was in der Wohnung der Mieter an Verbrauch gemessen wird. Heizkostenverteiler arbeiten nach dem Verdunstungsprinzip, elektronische Verteiler zeigen die angezeigten Verbrauchswerte an.
- Auf der Grundlage der Gesamtkosten und der Einzelkosten erfolgt Ihre individuelle Nebenkosten-Einzelabrechnung.
Sie haben ein Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen
- Beachten Sie, dass eine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung Sie verpflichtet, einen sich eventuell ergebenden Nachzahlungsbetrag spätestens binnen 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung zu bezahlen.
- Sofern Sie Anlass sehen, die Abrechnung zu beanstanden, gewährt Ihnen das Gesetz ein Einsichtsrecht in die Originalabrechnungsunterlagen des Vermieters. Oder lassen Sie sich Kopien gegen Gebührenerstattung zuschicken. Erweist sich Ihr Verdacht als begründet, können Sie Widerspruch einlegen und den Vermieter auffordern, die Abrechnung gegebenenfalls zu korrigieren.
- Sofern Sie die Abrechnung für fehlerhaft halten oder nicht nachvollziehen können, sollten Sie sie sich die Zahlen von einem Mitarbeiter der Brunata erklären lassen oder sich bei einem Mieterverein beraten lassen.
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