Generell sind Freiberufler steuerpflichtig
- Honorare sind, im Gegensatz zu vielen Provisionen aus dem Finanzdienstleistungsbereich umsatzsteuerpflichtig.
- Mit Beginn der Tätigkeit als Freiberufler können Sie unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob Sie Ihr Honorar ohne Umsatzsteuer stellen möchten.
- Grundlage dafür ist Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes. In diesem Paragraf ist die Vereinfachung des Umsatzsteuerrechtes für Kleinunternehmen geregelt.
- Wenn der Gesamtumsatz im Gründungsjahr 17.500 Euro nicht übersteigt, und im Folgejahr unter 50.000 Euro bleiben wird, können Sie auf die Kleinunternehmerregelung optieren.
- In diesem Fall schreiben Sie Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Der Sachverhalt, dass Sie als Freiberufler Ihr Honorar ohne Umsatzsteuer stellen, muss aber auf Ihrer Rechnung explizit ausgewiesen sein.
Honorare ohne Umsatzsteuer ermöglichen keinen Vorsteuerabzug
- Auch wenn die Option, als Freiberufler das Honorar ohne Umsatzsteuer zu stellen, verlockend ist, hat sie möglicherweise auch Nachteile.
- Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss diese in der Regel monatlich abführen. Dieser buchhalterische Mehraufwand entfällt.
- Andererseits können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, dass Sie die eingenommene Umsatzsteuer nicht mit der Mehrwertsteuer, die Sie für geschäftliche Ausgaben zahlen, verrechnen können.
- Gerade bei einem Neustart als Freiberufler fallen noch keine hohen Honorare an. Dem stehen aber möglicherweise kostenintensive Ausgaben für Computer, Mobiliar und andere Geschäftsausstattung gegenüber.
- Ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zahlen Sie direkt und indirekt den vollen Kaufpreis. Eine Verrechnung mit der Mehrwertsteuer könnte dem gegenüber im ersten Geschäftsjahr zu einer Mehrwertsteuer-Rückerstattung führen.
- Die Frage, ob Honorare tatsächlich ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden sollen, ist also an Hand des Geschäftsplanes gründlich zu prüfen.
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