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Freiberuflich arbeiten - so versteuern Sie Ihre Einkünfte

Inhaltsverzeichnis

Freiberufliches Einkommen wird selbst versteuert.
Freiberufliches Einkommen wird selbst versteuert.
Als freiberuflich Tätiger müssen Sie jedes Jahr beim Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechnung einreichen, unabhängig von ihrem Jahresumsatz. Diese bildet die Grundlage für mögliche Steuerzahlungen.

Was Sie benötigen

  • Freiberuflerstatus
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Steuernummer
  • Einnahmenüberschussrechnung

Freiberuflichkeit und Kleinunternehmerregelung

  • Erst einmal nur steuerlich relevant ist die Unterscheidung, ob Sie gewerblich oder freiberuflich arbeiten. Als freiberuflich Tätiger müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Sie zahlen lediglich Ihre Einkommensteuer und, falls Sie nicht als Kleinunternehmer gelten, die Umsatzsteuer.
  • Informationen darüber, welche Berufe als freiberuflich angesehen werden, erhalten Sie im Internet.
  • Gemäß der Kleinunternehmerregelung können Sie sich als Freiberufler von der Mehrwertsteuererhebung befreien lassen. Bedingung hierbei ist, dass Sie mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr machen. Das heißt Sie schreiben dann Rechnungen ohne die 19% Umsatzsteuer.

Vor Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit

  • Bevor Sie eine freiberufliche Tätigkeit beginnen, müssen Sie beim Finanzamt eine eigene Steuernummer beantragen. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, ob ihr gewählter Beruf tatsächlich als freiberuflich anerkannt ist.
  • Beim Finanzamt wird als Erstes der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, dort müssen Sie sich dann auch entscheiden, ob Sie als Kleinunternehmer gelten wollen oder nicht. Nach einiger Bearbeitungszeit wird Ihnen die Steuernummer zugeschickt.

Rechnungen und Einkommensversteuerung, wenn Sie freiberuflich sind

  • Für alle Ihre freiberuflichen Tätigkeiten müssen Sie Honorar-Rechnungen schreiben. Zu einer vollständigen Rechnung gehört neben einer fortlaufenden Rechnungsnummer ein Rechnungsdatum sowie das Datum oder der Zeitraum, in der ihre Arbeitsleistung erbracht wurde.
  • Daneben muss  eine korrekte Rechnung die genauer Beschreibung ihrer erbrachten Arbeitsleistung und das geforderte Honorar enthalten. Außerdem muss Name und Adresse des Rechnungsempfänger vermerkt sein. Selbstverständlich müssen Sie auch Ihre vollständige Adresse mit Kontaktdaten sowie Ihre Steuernummer und Kontoverbindung angeben.
  • Als Freiberuflicher müssen Sie zur Versteuerung Ihres Einkommens eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Formulare für die Einnahmenüberschussrechnung gibt es beim Finanzamt. Bei dieser Rechnung stellen Sie Ihre Einnahmen Ihren betrieblichen Ausgaben gegenüber und erhalten so Ihren Gewinn. Diesen Gewinn müssen Sie versteuern, wenn Ihr Gewinn die Steuerfreigrenze von derzeit ca. 7.500 Euro im Jahr überschreitet. Die genaue Steuerfreigrenze erfahren Sie beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.
  • Wichtig ist zu beachten, dass Sie auf Ihrem Konto zunächst die Bruttoeinnahmen haben. Deshalb legen Sie unbedingt einen Teil als Steuerrücklage zur Seite für mögliche Steuerzahlungen. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit werden Sie ihre Steuern nämlich nicht im Voraus bezahlen müssen.
  • Nach Ihrem ersten Steuerbescheid wird das Finanzamt entscheiden, ob Ihr zukünftiges Einkommen geschätzt wird. In diesem Fall würden Sie dann quartalsweise Steuervorauszahlungen leisten müssen.
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