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Als freiberuflicher Student die Steuern richtig angeben

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Auch Studenten können freiberuflich arbeiten.
Auch Studenten können freiberuflich arbeiten.
Die Definition freiberuflicher Tätigkeit bezieht in vielen Fällen ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit ein. Dennoch kann auch schon ein Student freiberuflich arbeiten, beispielsweise als Texter oder Autor.

Voraussetzung freiberuflicher Tätigkeit

In der Regel wird ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Ausbildung für eine freiberufliche Tätigkeit vorausgesetzt.

  • Ein Student kann zwar nicht in allen, aber in vielen der als freiberuflicher Tätigkeit eingestuften Berufe arbeiten. Gerade der künstlerisch-kreative Bereich bietet viele Möglichkeiten. In den sogenannten Katalogberufen ist sonst eine Ausbildung erforderlich. 
  • Eine Tätigkeit im künstlerisch-kreativen Segment macht allerdings eine Prüfung der Versicherungspflicht durch die Künstlersozialkasse notwendig.
  • Um herauszufinden, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzuordnen ist, sollte man dem zuständigen Finanzamt eine Tätigkeitsbeschreibung vorlegen. 
  • Mit dieser Tätigkeitsbeschreibung erfolgt auch die steuerliche Erfassung bei dem Finanzamt. 
  • Der Vorteil einer freiberuflichen Tätigkeit liegt eindeutig in den steuerlichen Obliegenheiten.
  • Student oder nicht, als freiberuflich Tätiger ist Einkommenssteuer zu entrichten. Da Freiberufler in der Regel Honorare schreiben, wird auch Umsatzsteuer fällig.

Auch ein Student muss Steuern zahlen

  • Grundsätzlich ist jeder deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig. Wer eine selbstständige Tätigkeit, gleich ob in Form eines Gewerbes oder als Freiberufler ausübt, muss eine Einkommenssteuererklärung vorlegen. Ob eine Steuerpflicht besteht, hängt dann von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Das zu versteuernde EInkommen ist einfach formuliert Einnahmen abzüglichder  Ausgaben und anrechenbaren Sonderausgaben. 
  • Der steuerfreie Grundfreibetrag ist bei Ledigen mit 8.004 Euro pro Jahr, bei Verheirateten mit 16.016 Euro angesetzt.
  • Übersteigen die Einnahmen € 17.500 muss über die Einkommenssteuererklärung hinaus noch die Anlage EÜR ausgefüllt abgeben werden.
  • Im Gegensatz zu einem Gewerbebetrieb muss man bei freiberuflicher Tätigkeit keine Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.
  • Das Erstellen einer einfachen Einnahmen-Überschußrechnung ist ausreichend. Zwingend ist jedoch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Je nach Umsatzvolumen kann diese monatlich, quartärlich oder jährlich erfolgen.

Umsatzsteuererklärung ist bei freiberuflichen Studenten zwingend 

  • In der Umsatzsteuererklärung werden die Einnahmen netto aufgeführt und daneben die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer. Der Einnahmenseite werden die Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehen, zusammen mit der Vorsteuer, der Mehrwertsteuer auf bezahlte Rechnungen, gegenüber gestellt. Die Differenz ist dann als Umsatzsteuer zu bezahlen. Übersteigt die gezahlte Mehrwertsteuer die in Rechnung gestellte, erfolgt eine Rückerstattung.
  • Sinnvoll ist auch die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID. Zum einen ermöglicht Sie grenzüberschreitende Tätigkeiten, zum anderen bestehen auch inländische Auftraggeber inzwischen darauf.  
  • Ein freiberuflicher Student kann mit Beginn der Tätigkeit die Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen. Voraussetzung ist, dass er die Einkommensgrenze von € 17.500 nicht überschreitet. Diese Option sollte gut überlegt sein. Wer hohe Ausgaben hat, kann, wie bereits erwähnt, diese gegen die Mehrwertsteuer gegenrechnen, und im günstigsten Fall eine Umsatzsteuerrückerstattung erhalten.
  • Wenn ein Berufseinsteiger, in diesem Fall ein Student, auf die Umsatzsteuerbefreiung optiert, muss dies auf den Rechnungen ausgewiesen sein. 
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