Als Selbstständiger, der in verschiedenen Projekten arbeitet, können Sie als Gewerbetreibender oder als Freiberufler eingestuft werden. Ebenso gibt es Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer, die Sie beachten sollten.
Rechtsform bei Projektarbeiten
- Manche Selbstständige, die verschiedene Projektarbeiten durchführen, agieren dabei als Freiberufler. Diese sogenannten freien Berufe sind gesetzlich geregelt und umfassen einige medizinische sowie künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten. Beispielsweise sind Ärzte Freiberufler, ebenso wie Physiotherapeuten oder Journalisten.
- Als Freiberufler müssen Sie kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen, unabhängig von der Höhe Ihrer Gewinne. Als Gewerbetreibender hingegen (z. B. wenn Sie Waren verkaufen) müssen Sie ab einem Ertrag/ Gewinn von über 24.500 EUR (pro Jahr) Gewerbesteuer an Ihre Gemeinde bezahlen.
- Ob Sie bei Ihren Projektarbeiten als Freiberufler oder als Gewerbetreibender einzustufen sind, entscheidet das Finanzamt. Hier können Sie einen entsprechenden Antrag auf Eingruppierung stellen. Als Gewerbetreibender können Sie sich dann bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt anmelden ("Gewerbeschein").
- Für Freiberufler gilt weiterhin, dass diese gerade bei künstlerischen Tätigkeiten (Designer, Journalist) bei der Künstlersozialkasse angemeldet sein müssen. Diese führt dann die Sozialbeiträge ab, sodass Sie über eine vorgeschriebene Kranken- und Rentenversicherung verfügen. Hier können Sie mit einem Antrag prüfen lassen, ob Sie in der Künstlersozialkasse versichert sein müssen.
- Zudem müssen manche Berufsgruppen Mitglieder von Berufskammern sein (etwa der Ärztekammer, Handelskammer) und dann, wenn Sie wesentlich nur für einen Auftraggeber arbeiten, kann eine generelle Rentenversicherungspflicht entstehen.
- Denn in diesem Fall werden Ihre Projektarbeiten von der Rentenversicherung als "arbeitnehmerähnlich" eingestuft. Ob dies der Fall ist, können Sie im "Clearingverfahren" bei der Rentenversicherung prüfen lassen und sich auch für die ersten drei Jahre Ihrer Selbstständigkeit - trotz nur eines Auftraggebers - von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Projektarbeiten als Kleinunternehmer?
- Manche Fachrichtungen sind generell von der Umsatzsteuer befreit, etwa bestimmte medizinische Berufsgruppen, die Therapien durchführen (z. B. Psychologen). Ansonsten können Sie, wenn Sie im aktuellen Jahr mit Ihren Projektarbeiten nicht mehr als 17500 EUR einnehmen und der Umsatz im kommenden Jahr vermutlich auch nicht über 50000 EUR liegen wird, die Kleinunternehmerregelung nutzen. Von diesen Obergrenzen muss aber noch die für Sie geltende aktuelle Mehrwertsteuer abgezogen werden.
- Als Kleinunternehmer können Sie für Ihre Projektarbeiten keine Mehrwertsteuer ausweisen. Trifft diese Regelung nicht auf Sie zu, müssen Sie aber Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
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