Was Sie benötigen
- Fahrtenbuch
- Stift
Für Fahrtenbücher hat das Finanzamt strenge Richtlinien erlassen. Nur wenn Sie Ihr Fahrtenbuch korrekt führen, wird dieses vom Finanzamt anerkannt und Sie entkommen der 1%-Regelung für die Besteuerung von zur privaten Nutzung überlassenen Firmenkraftfahrzeugen. Sie können das Fahrtenbuch von Hand führen oder Ihre Daten in ein elektronisches Fahrtenbuch eintragen. Wobei Sie darauf achten müssen, dass elektronische Fahrtenbücher im Nachhinein unabänderbar sein müssen. Generell gilt: Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen möchten, muss der Wechsel zum Jahresbeginn erfolgen.
So führen Sie ein Fahrtenbuch korrekt
- Jede Fahrt muss lückenlos und zeitnah erfasst werden.
- Zu Beginn Ihrer Fahrt tragen Sie immer das Datum und den Kilometerstand in Ihr Fahrtenbuch ein.
- Es werden drei Arten von Fahrten unterschieden: Private Fahrten : Hierbei müssen Sie nur noch "Privatfahrt" notieren und den Endkilometerstand. Wohnung - Arbeitsstätte: Bei Fahrten von und zur Arbeit geben Sie Ihre Arbeitsstätte bzw. Ihr Zuhause an und den Endkilometerstand. Berufliche Fahrten: Hier müssen Sie Ihr Reiseziel genau angeben. Für den Fall, dass Sie einen Umweg gemacht haben, auch die entsprechend gewählte Reiseroute. Außerdem müssen Sie Ihren besuchten Geschäftspartner angeben und den Zweck Ihrer Fahrt. Am Ende der Fahrt muss ebenfalls wieder der Kilometerstand notiert werden.
- Von Zeit zu Zeit überprüft das Finanzamt, ob Ihre erklärten Kilometerstände plausibel sind. Dazu werden gerne Inspektionsrechnungen oder Rechnungen von der Hauptuntersuchung mit Ihren angegebenen Kilometerständen verglichen.
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