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Kilometerpauschale für Österreich - so rechnen Sie gegenüber Kunden richtig ab

Die Kilometerpauschale beinhaltet auch die Benzinkosten.
Die Kilometerpauschale beinhaltet auch die Benzinkosten. © Kurt_F._Domnik / Pixelio
Wenn Sie ein eigenes Unternehmen besitzen und geschäftlich zu einem Kunden nach Österreich fahren müssen, so sollten Sie auch auf jeden Fall die gültige Kilometerpauschale berücksichtigen und Ihre Kosten korrekt erfassen. Pro gefahrenen Kilometer, den Sie belegen müssen, erhalten Sie einen bestimmten Betrag und können diesen gegenüber Ihrem Finanzamt geltend machen.

Die Kilometerpauschale für Geschäftsfahrten

  • Wenn Sie mit dem Auto oder Motorrad geschäftlich zu einem Kunden fahren müssen, so bekommen Sie von Ihrem Finanzamt eine bestimmte Kilometerpauschale zurückerstattet. In diesem Betrag sind allerdings nicht nur die Kosten für Benzin, sondern auch alle anderen Kraftfahrzeugaufwendungen berücksichtigt. Die Kilometerpauschale können Sie nicht nur bei Geschäftsfahrten in Deutschland, sondern auch bei Fahrten in andere Länder geltend machen. Der Betrag kann natürlich von Land zu Land unterschiedlich hoch sein.
  • Müssen Sie geschäftlich zu einem Kunden nach Österreich fahren, so erhalten Sie pro gefahrenen Kilometer eine Kilometerpauschale von 0,42 Euro. Damit Sie diese Kosten auch später wieder von Ihrem Finanzamt zurückerstattet bekommen, müssen Sie auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen. In diesem Buch tragen Sie alle Fahrten mit den exakten Kilometerzahlen ein. 

Gegenüber Kunden aus Österreich richtig abrechnen

  • Wenn sich Ihr Unternehmen in Deutschland befindet und Sie zu einem Kunden nach Österreich fahren müssen, so können Sie natürlich auch eine festgesetzte Kilometerpauschale gegenüber Ihrem Finanzamt geltend machen. Die Fahrtkosten zu einem österreichischen Kunden sind natürlich deutlich höher als bei einem Kunden in Deutschland. Damit sich der Auslandseinsatz auch für Ihr Unternehmen lohnt, müssen Sie die Kosten korrekt abrechnen. Da Ihre Fahrtkosten durch die Kilometerpauschale gedeckt sind, können Sie die Kosten für die Anfahrt dem Kunden direkt in Rechnung stellen.
  • Bei der Kostenberechnung spielen nicht nur die gefahrenen Kilometer zum Kunden nach Österreich eine Rolle, sondern natürlich auch Ihr eigener Zeitaufwand. Entweder schlagen Sie diesen Aufwand direkt auf die normale Kundenrechnung drauf und erhöhen einfach Ihren Stundenlohn beim Kunden oder Sie verlangen eine zusätzliche Anfahrtspauschale. 
  • Für die genaue Berechnung einer Anfahrtspauschale sind Ihr normaler Stundenlohn und die geltende Kilometerpauschale zwei sehr wichtige Faktoren und Sie können aus beiden Kosten eine passende Pauschale ausrechnen. Sie sollten von Ihrem Kunden in Österreich aber nicht zu viel verlangen, denn Ihre Benzinkosten bekommen Sie ja bereits von Ihrem Finanzamt erstattet.
helpster.de Autor:in
Alexander Bürkle
Alexander BürkleAlexander ist IT-Systemadministrator mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der IT, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik und arbeitet inzwischen als freiberuflicher Autor. Privat ist er ein leidenschaftlicher Gamer, begeisterter Aquarianer (Meerwasser) und Terrarianer (Chamäleons).
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