Was Sie benötigen
- Anlage EÜR
- Elster-Zertifikat
- Computer mit Internetanschluss
Die Finanzämter sind bemüht, ihre Arbeitsvorgänge so weit als möglich zu beschleunigen und bedienen sich zunehmend den modernen Kommunikationsmöglichkeiten. Eigens für die Übermittlung von Steuerdaten wurde das Onlineportal Elster entwickelt.
Mit Elster die Anlage EÜR papierlos einreichen
Das Elsterformular ist das offizielle Programm der Finanzverwaltung zur Erstellung Ihrer Steuererklärungen. Sie können es gebührenfrei nutzen. Laden Sie es direkt auf der Webseite von Elster herunter.
- Beachten Sie: Sind Sie Kleinunternehmer und liegen Ihre Betriebseinnahmen unterhalb des Grenzbetrages von 17.500 €, dürfen Sie Ihre Steuererklärung nach wie vor in Papierform beim Finanzamt abgeben oder wenn Sie das Elstersystem nutzen anstelle der Anlage EÜR auch eine formlose Gewinnermittlung übermitteln.
- Ansonsten sind Sie verpflichtet, für die Geschäftsjahre ab dem 1.1.2011 die Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Nur in begründeten Härtefällen akzeptiert das Finanzamt noch die Abgabe der Anlage EÜR in Papierform.
Sicherheit ist gewährleistet
- Da Sie Ihre Steuerdaten sicher übermitteln möchten, sollten Sie eine elektronische authentifizierte Übermittlungsform nutzen. Dafür benötigen Sie ein Zertifikat. Mit der Eingabe Ihrer Zertifizierung erübrigt sich Ihre persönliche Unterschrift.
- Sie erhalten das Zertifikat, wenn Sie sich auf der Internetseite des Elsterportals registrieren. Der Registrierungsvorgang dauert bis zu zwei Wochen.
- Das notwendige Softwareprogramm, mit dem Sie Ihre Steuerdaten in den Steuererklärungsformularen elektronisch an das Finanzamt übermitteln können, laden Sie sich auf dem Elsterportal herunter.
- Das Elsterformular ist ein reines Ausfüllformular und hält keine Ausfüllhilfen oder Beratungshinweise für Sie bereit.
- Sie erstellen am PC-Bildschirm Ihre Steuererklärung, so wie Sie es in Papierform auch tun würden und verschicken die ausgefüllten Formulare verschlüsselt online an Ihr Finanzamt.
- Führen Sie mehrere Betriebe, müssen Sie für jeden Betrieb eine gesonderte Anlage EÜR erstellen.
- Zusätzlich zur Anlage EÜR müssen Sie die Anlage AVEÜR einreichen. Dies ist ein Anlageverzeichnis, mit dem Sie Wirtschaftsgüter ausweisen, die Sie für den Betrieb angeschafft haben und die Sie über die Jahre hinweg abschreiben möchten.
Alle Angaben: Stand Januar 2012
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