Was Sie benötigen
- Steuerberater
- Gewerbeanmeldung
Die Kosten für das Firmenfahrzeug richtig angeben
- Zunächst einmal müssen Sie ein Gewerbe anmelden, denn Sie können nur einen Firmenwagen bezüglich der Kosten steuerlich geltend machen, wenn Sie ein Gewerbe betreiben.
- Beim Gewerbeamt können Sie die nötigen Unterlagen erhalten und einen Eintrag machen lassen, wobei Sie Ihr Gewerbe natürlich beschreiben müssen, um die Kosten für den Firmenwagen absetzen zu können.
- Ein Eintrag bei der IHK ist nötig, denn dort werden Sie auch registriert als selbstständiger Gewerbetreibender.
- Wichtig ist es auch, mit Ihrem Steuerberater zusammen zu sehen, wann die Ausgaben für den Firmenwagen am besten einzuordnen sind. Die Kosten dürfen nicht Ihre Einnahmen überschreiten.
- Bei der Anmeldung des Firmenwagens müssen Sie Ihre KFZ-Versicherung informieren, wenn Sie einen ehemals privat genutzten Wagen nun geschäftlich nutzen wollen. Das sind dann andere Tarife. Die Kosten können Sie jedoch dann auch absetzen.
Das können Sie beim Firmenwagen steuerlich absetzen
- Sie können zunächst einmal den Kaufpreis für den Firmenwagen steuerlich abzugsfähig machen, da die Kosten Ihre Einnahmen mindern.
- Alle weiteren Kosten wie Reparaturen, KFZ-Versicherung und Benzin können Sie steuerlich absetzen. Dazu ist es notwendig, dass Sie alle Rechnungen und Quittungen gut aufbewahren und dem Steuerberater vorlegen.
- Das Firmenfahrzeug kann außerdem ins Firmenvermögen aufgenommen werden und nach und nach abgeschrieben werden. Wie die Kosten am besten verteilt werden, sollte mit dem Steuerberater besprochen werden.
- Es kann sinnvoll sein, ein Fahrtenbuch zu führen, denn es wird auch bei überwiegender geschäftlicher Nutzung ein gewisser Anteil an Privatfahrten angerechnet. Sollten Sie keine Kosten für Privatfahrten mit dem Firmenwagen haben und das mit dem Fahrtenbuch belegen können, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten voll steuerlich absetzen zu können.
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