Ab wann man zahlen muss
Wenn Sie etwas innerhalb der Grenzen der Europäischen Union (EU) gekauft haben, können Sie grundsätzlich alles zollfrei in ein anderes EU-Land importieren.
- Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachweisen bzw. glaubhaft erklären können, dass Sie die gekauften Güter lediglich für den Privatgebrauch verwenden wollen.
- Anhand von verschiedenen Richtmengen für bestimmte Güter oder Warengruppen, die von jedem EU-Land ausgegeben werden, können Sie genau erkennen, wie viel Sie von einem EU-Land zum anderen EU-Land zollfrei importieren können.
- Für Island, die Schweiz, Lichtenstein und Norwegen, die nicht zur EU, aber zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören, gelten allerdings andere Richtlinien.
- Danach muss alles, was auf dem Landweg importiert wird und den Warenwert von 300 Euro (175 Euro bei unter 15-jährigen Reisenden) übersteigt, versteuert werden. Bei einer Einreise über den Seeweg und per Flugzeug steigt die Grenze auf 430 Euro.
- Sofern Sie viel importieren möchten und dadurch die gestattete Freigrenze übersteigen, müssen Sie nach dem Steuersatz des jeweiligen Landes Zoll entrichten.
- So müssten Sie zum Beispiel bei einer Einreise grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen. Dazu kommt noch der bestimmter Zollsatz, der sich nach der zu importierenden Ware richtet (zwischen 2 und 15 Prozent).
- Allerdings brauchen Sie in Ausnahmefällen nur 7 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Diese Ausnahmen richten sich nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz und dessen Anlage 2, wonach für diverse Nahrungsmittel (z. B. Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse oder Kaffee) und bestimmte Waren (bspw. Bücher oder Kunstobjekte) nur der einfache Umsatzsteuersatz gezahlt werden muss.
Wie viel ist zollfrei? - Freigrenzen in Deutschland
Soferen Sie lediglich in der EU reisen und etwas nach Deutschland importieren möchten, gelten für Sie unter anderem folgende Freigrenzen, für die Sie keinen Zoll zahlen müssen.
- So dürften Sie zum Beispiel maximal 10 Kilogramm Kaffee oder ebenfalls 10 Kilogramm kaffeehaltige Güter zollfrei importieren, sowie maximal 10.000 Euro in bar mit sich führen, ohne dies anzeigen zu müssen.
- Weiterhin dürften Sie, wenn Sie mindestens 17 Jahre sind, jeweils maximal ein Kilogramm (Dreh-)Tabak oder 200 Gramm Zigarillos oder 200 Zigarren oder 800 Zigaretten importieren, ohne Zoll zahlen zu müssen.
- Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, die Warenmengen zu verteilen, sodass Sie zum Beispiel maximal 400 Zigaretten und 100 Zigarren zollfrei importieren können.
- Ähnlich verhält sich dies bei alkoholischen Produkten. Für einen Import müssten Sie ebenfalls mindestens 17 Jahre alt sein und dürften die maximalen Freimengen miteinander anteilig kombinieren.
- Als maximale Freimengen gelten dabei entweder 110 Liter Bier oder 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) oder 10 Liter Spirituosen (mindestens 15 % vol.) oder 20 Liter alkoholische Zwischenerzeugnisse (bspw. Sherry oder Likörwein). Bei alkoholhaltigen Süßgetränken (sogenannte "Alkopops") dürften Sie maximal 10 Liter zollfrei einführen.
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