Zoll bei der Ausreise aus den USA
- Wenn Sie über 15 Jahr alt sind und die Kleidung in den USA für den Eigenbedarf kaufen, dann können sie dies bis zu einem Betrag von 430 €, Kinder haben nur einen Freibetrag von 175 € ohne den Zoll fürchten zu müssen. Beachten Sie, dass sich der Betrag immer auf eine Person bezieht. Wenn Sie mit Ihrem Mann reisen, können Sie das Abendkleid für 590 € nicht mit Ihrem Mann teilen, auch wenn dieser nichts gekauft hat.
- Je nach Art des Einkaufs können Sie diesen aber schon etwas aufteilen, so kann zum Beispiel Kinderspielzeug als Geschenk von einem Elternteil eingeführt werden, wenn der Freibetrag für das Kind überschritten ist.
- Heben Sie alle Belege auf, denn der Wert der Kleidung wird nach dem Einkaufswert taxiert. Wenn Sie keinen Beleg dabei haben, wird dieser geschätzt. Haben Sie ein echtes Schnäppchen gemacht und ein 1.000 € Kleid für 250 € bekommen, dann würde es ohne Beleg vermutlich mit 1.000 € geschätzt werden.
Einfuhr der Kleidung
- Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind, nur für den Freibetrag gekauft zu haben und dies auch belegen können, sollten Sie besser nicht den grünen Ausgang nach der USA-Reise wählen. Wenn Sie den Ausgang "Nichts zu verzollen" wählen, können Sie kontrolliert werden. Das kostet Sie zusätzlich zum Zoll ein Bußgeld.
- Wenn Sie Kleidung und andere Waren für mehr als 430 €, aber weniger als 700 € gekauft haben, wird nur eine Pauschale (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) in Höhe von 17,5 % des Werts der Waren und Kleidung fällig. Auf das 590 € Kleid entfallen dann 103,25 €, es kostet Sie also insgesamt schon 693,25 €.
- Haben Sie für mehr als 700 € eingekauft, dann müssen Sie 19 % Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Zusätzlich fällt noch Zoll in Höhe von 12 % an, wenn Sie Kleidung gekauft haben, wenn es Lederwaren sind sogar 14 %. Falls Sie das Geld nicht dabei haben, bleibt die Ware bis zur Bezahlung im Gewahrsam des Zolls, Sie können aber meist auch mit der Kreditkarte bezahlen.
Der Versuch, die Kleidung aus den USA am Zoll vorbei zu schmuggeln, führt bei kleineren Beträgen in der Regel dazu, dass Sie de facto den doppelten Satz zahlen müssen, bei größeren kann es sogar zu einem Strafverfahren kommen.
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