Zollbestimmungen in Luxemburg gegenüber Nicht-EU-Staaten
- Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der EU nach Luxemburg einreisen, dürfen Sie folgende alkoholischen Getränke zollfrei einführen: 1 Liter Spirituosen (ab einem Alkoholgehalt von 22 %) oder 2 Liter Spirituosen mit geringerem Alkoholgehalt, 4 Liter Tafelwein und 16 Liter Bier.
- Bei den Tabakwaren liegen die Obergrenzen bei 250 g Tabak, 50 Zigarren, 100 Zigarillos oder 200 Zigaretten. Diese Zollfreibeträge gelten für Personen ab 17 Jahren.
- Alle sonstigen Waren oder Geschenke, die Sie aus dem Ausland mitgebracht haben, dürfen bei Einreisen mir Bahn oder Bus 300 € nicht übersteigen, bei Flug- oder Seereisen 430 €. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur Waren im Wert von bis zu 175 € einführen.
- Achten Sie außerdem auf Beschränkungen, die bei der Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln gelten. Wenn Sie Milchprodukte aus Staaten außerhalb der EU nach Luxemburg einführen möchten, sind Sie verpflichtet, diese anzumelden. Lebendes Geflügel und Fleischprodukte dürfen Sie grundsätzlich nicht ins Land bringen, Ausnahmen bestehen nur für Grönland, Island, die Färöer Inseln, die Schweiz und Liechtenstein.
- Generell verboten ist die Einfuhr von Waffen in Luxemburg.
- Geld in Landeswährung oder auch ausländischen Währungen ab einem Betrag von 10.000 € oder dem Gegenwert müssen Sie stets beim Zoll anmelden, sowohl bei der Einreise als auch Ausreise.
Freier Warenverkehr innerhalb der EU
- Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedsstaat Waren zum persönlichen Gebrauch einführen, ermöglichen Ihnen die Zollbestimmungen in Luxemburg ausgiebige Einkäufe auf beiden Seiten.
- Als Erwachsener über 18 Jahre dürfen Sie 10 Liter hochprozentige Spirituosen (Alkoholgehalt 22 % und mehr), 10 Liter Alcopops, 20 Liter Likörweine und ähnliche Spirituosen mit geringem Alkoholgehalt sowie 110 Liter Bier und 90 Liter Wein mitführen.
- Bei Tabakwaren gelten die Höchstgrenzen von 200 Zigarren, 400 Zigarillos, 800 Zigaretten oder 1 kg Tabak.
- Bei der Einreise aus EU-Staaten müssen Sie ebenfalls Geld ab 10.000 € beim Zoll deklarieren. Beachten Sie, dass auch bestimmte Wechsel, Reiseschecks und Wertpapiere zu den deklarationspflichtigen Geldbeträgen gezählt werden.
Wenn Sie eine Einkaufstour nach Luxemburg planen und die günstigen Zollbestimmungen nutzen möchten, denken Sie daran, dass Sie Waren nur zum eigenen Bedarf mitführen dürfen. Im Zweifel müssen Sie glaubhaft machen können, dass Sie die Güter selbst verwenden oder verbrauchen.
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