Zur Abgabe einer Steuererklärung müssen unterschiedliche Fristen beachtet werden. Ein Steuerzahler, der der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht unterliegt, hat dafür immerhin drei Jahre Zeit. Normalerweise ist der dem Steuerjahr folgende 31.05. der Stichtag (Verlängerung bis 31.12. auf Antrag).
Welche Formulare und Anlagen muss man einreichen?
Das Finanzamt hält für unterschiedlichste Einkünfte entsprechende Steuerformulare bereit. Steuervorschriften und Anleitungen regeln die Verfahrensweise bis ins Detail. Zum Ausfüllen von Steuererklärungen wendet man sich an einen Steuerberater oder sonstigen mit der Steuer vertrauten Person (Lohnsteuerhilfeverein). Man kann eine Steuererklärung auch selbst machen.
- Wie man diese machen muss und welche Unterlagen man beim Finanzamt einreichen muss, kann man in der zur Steuererklärung dazugehörigen Anleitung nachlesen. Bei Erzielen bestimmter Einkünfte ist es erforderlich, neben dem Hauptformular unterschiedliche Anlagen auszufüllen. Sie müssen diese gemeinsam beim Finanzamt einreichen.
- Haben Sie Einkünfte als unselbstständiger Arbeitnehmer, müssen Sie immer auch die Anlage N ausfüllen und einreichen. Eine andere durchaus oft benötigte Anlage trägt den Namen Anlage KAP.
- Die Anlage KAP müssen Sie abgeben, sobald Sie Kapitaleinkünfte oberhalb der Freibeträge erzielen. Wollen Sie für bereits eingezogene Steuern auf Kapitalerträge eine Rückerstattung beantragen, brauchen Sie auch die Anlage KAP.
- Die Anlage GSE dient der Erklärung gewerblicher und selbstständiger Einkünfte. Zu jedem Formular erhalten Sie eine entsprechende Anleitung.
- Steuerbürger mit Kindern reichen die Anlage Kind ein. Die Anlage AV beschäftigt sich mit der steuerlichen Förderung der Altersvorsorge (Riester-Rente). Eine weitere Anlage FW dient der Förderung des Wohneigentums. Sie können damit Steuerbegünstigungen für im Inland selbst genutzte oder kostenfrei überlassene Wohnungen beantragen.
Was gehört zur Nachweisführung an Unterlagen zur Steuererklärung dazu?
- Es reicht in vielen Fällen nicht aus, wenn Sie Ihrem Finanzamt lediglich eine ausgefüllte Steuererklärung zukommen lassen. Sie müssen auch für die entsprechenden Nachweise sorgen und Belege einreichen.
- Freiwillige Versicherungen, deren Beiträge sie absetzen wollen, weisen Sie mit einem entsprechenden Versicherungsvertrag sowie der jährlichen Mitteilung Ihres Versicherers nach. Zum bestehenden Riester-Vertrag gibt es auch immer eine Bescheinigung des Anbieters für das letzte Jahr. Auf diesem Schriftstück stehen Ihre gezahlten Beiträgen und Zulagen.
- Die aufgrund einer Krankheit entstehenden außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie anhand von Quittungen und Rechnungen belegen. Ein Gutachten vom Amtsarzt oder vom medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse kann unter Umständen gefordert werden.
- Der Nachweis von Fahrtkosten per Beleg ist in der Regel dann erforderlich, wenn dadurch die Werbungskosten 4.500 Euro pro Steuerjahr übersteigen.
Sie können sich jederzeit an ein Finanzamt wenden, um im Einzelfall zu erfahren, was man ausfüllen und einreichen muss. Ihr Finanzamt will nicht nur Geld von Ihnen, es hilft Ihnen auch dabei, Steuern zu sparen.
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