Die Bezeichnung CO. KG ist in der Firmierung GmbH & Co. KG geläufig. Was sie bedeutet, hängt vom Handelsrecht der Länder ab, in denen diese Unternehmensform rechtens ist, wie etwa in Deutschland oder Österreich. Generell handelt es sich bei der KG um eine Personengesellschaft.
Was Co. bedeutet
- Die Abkürzung Co. in Namensbezeichnungen oder Firmierungen steht für das Wort Compagnie. Hierdurch soll zum Ausdruck gebracht werden, dass neben der genannten Hauptperson oder Firma weitere Personen an dem Unternehmen beteiligt sind, bzw. für das Unternehmen haften.
- In einigen Firmierungen ist die veraltete Abkürzung Cie. üblich. Die Bezeichnung Co. oder Cie. ist handelsrechtlich nicht zulässig, da aus ihr keine Rückschlüsse auf die Rechtsform des Unternehmens gezogen werden können.
Das Co. kann in Firmierungen deshalb nur als Zusatz, nicht jedoch als Alleinstellungsform verwendet werden.
KG als Personengesellschaft
- Eine KG steht für eine Kommanditgesellschaft. Sie gilt als Rechtsform für die Firmierung von Unternehmen. Eine Kommanditgesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht, wovon einer unbeschränkt haftbar ist. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Personen handeln.
- Das bedeutet, dieser Gesellschafter haftet mit seinem persönlichen Vermögen für Geschäftsrisiken. Man spricht hierbei vom Komplementär.
- Mindestens ein weiterer Gesellschafter haftet beschränkt, der sogenannte Kommanditist. Seine Haftung kann vertraglich begrenzt werden.
In der deutschen Rechtsform GmbH & Co. KG wird der Komplementär durch die GmbH repräsentiert.
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