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Vor- und Nachteile einer AG - einfache Erklärung einer Unternehmensform

Inhaltsverzeichnis

Handschlag reicht für Gründung einer AG bei weitem nicht aus.
Handschlag reicht für Gründung einer AG bei weitem nicht aus.
Zu den in Deutschland gebräuchlichen Unternehmensformen gehören neben der GmbH die AG (deutsche Aktiengesellschaft) sowie eine europäische Version der Aktiengesellschaft (SE - Societas Europaea). Als Gründer sollten Sie mit ihren Vor- und Nachteilen vertraut sein.

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, muss sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Neben den Personengesellschaften (Einzelunternehmen oder GbR) gibt es Kapitalgesellschaften. Aktiengesellschaften können große und mittelständische Firmen sein.

Gründung einer Aktiengesellschaft

  • Eine Aktiengesellschaft (AG) stellt eine Kapitalgesellschaft dar. Sie ist eine „juristische Person", besitzt demnach als Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Haftung erstreckt sich nicht auf die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft.
  • Die Gesellschaft selber haftet gegenüber den Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Regelungen der Haftung unterscheidet sie von den Personengesellschaften.
  • Durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht die AG. Die Gesellschafter können natürliche und/oder juristische Personen sein.

Vor- und Nachteile einer AG

  • Zu den Vorteilen der AG gehört die einfache Kapitalbeschaffung. Das geschieht durch die Ausgabe von Aktien. Somit kommt die Gesellschaft leicht an Eigenkapital. Im Gegenzug reduziert sich der Bedarf an Fremdkapital der Banken.
  • Aktien lassen sich leicht übertragen. Ein Notar ist nicht erforderlich. Eine Aktiengesellschaft vermittelt immer auch den Eindruck der Seriosität und Professionalität. Außerdem können Sie mit dem Unternehmen an die Börse gehen.
  • Zu den Nachteilen gehört die teilweise sehr aufwendige Gründung, eingeschlossen Planung und Finanzierung. Als Grundkapital benötigen Sie 50.000 Euro. Der organisatorische Aufwand ist auch nach der Gründungsphase hoch.
  • Die gemeinsame Leitung der Gesellschaft hat unter anderem Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung inne. Bei der Gestaltung der Satzung muss man sich absolut an die gesetzlichen Vorgaben halten.

SE - europäische Aktiengesellschaft

Als Europäische AG kommt möglicherweise auch die Kapitalgesellschaft SE (Societas Europaea) infrage. Sie ist gleichfalls eine juristische Person. Das Kapital der SE ist in Aktien zerlegt.

  • Tochtergesellschaften sind für ein Tätigwerden in einem Mitgliedsstaat nicht notwendig. Die SE unterliegt EU-weit keinerlei Tätigkeitsbeschränkungen. Das Mindestkapital der SE liegt um einiges höher: bei 120.000 Euro.
  • Soll Ihr Start-up EU-weit geschäftlich aktiv werden, ist die SE eine Alternative. Sie ist dennoch keine EU-weit einheitliche Unternehmensform. In den Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Ausprägungen.
  • Sie müssen mit einer hohen rechtlichen Regelungsintensität in den jeweiligen Mitgliedsstaaten rechnen und die Mindestkapitaleinlage aufbringen.

Übrigens: Die in der Umgangssprache oft genannte „Ich-AG" hat mit einer gesellschaftsrechtlichen Unternehmensform nichts zu tun. Der Volksmund bezeichnet hierbei den Existenzgründerzuschuss nach § 421 des Sozialgesetzbuches.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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