Die GmbH – eine Begriffserklärung
- Die GmbH ist lediglich eine Abkürzung. In voller Länge spricht man in der Wirtschaft von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, also eine juristische oder natürliche Person, die für sie haftet.
- Was hat es mit der beschränkten Haftung auf sich? Diese Haftung bezieht sich auf das Gesellschaftsvermögen. Nur damit kann die GmbH haften.
- Sie können eine GmbH mit mehreren Leuten zusammen gründen, indem Sie einen Gesellschaftsvertrag abschließen, der notariell beurkundet wird.
Der Unterschied der Gesellschaften
Es gibt nicht nur die GmbH in Deutschland. Sie finden mehrere Arten von Kapitalgesellschaften, die unterschiedlich aufgebaut sind und andere Vorschriften haben.
- Jede Kapitalgesellschaft ist auf einem Gesellschaftsvertrag aufgebaut und besitzt eine juristische Person. Zusätzlich müssen die Gesellschaften ein festgelegtes Kapital aufbringen und erhalten.
- Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine private Vereinigung, deren Kapital auf Aktien aufgebaut ist. Sie finden diese Form vor allem international häufig wieder.
- Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Aktiengesellschaft, die sich über haftende Gesellschafter beziehungsweise Komplementäre verfügt. Darüber hinaus spricht man von der KGaA von einer Handelsgesellschaft, da Sie nicht auf natürliche Personen als Rechtspersönlichkeiten beschränkt ist.
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Art Mini-GmbH mit einem geringeren Stammkapital als die GmbH. Ansonsten unterscheidet sie sich nicht von der GmbH.
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