Die Steuerklasse beeinflusst die Lohnsteuer
- Dass die Steuerklasse I für alle Alleinstehenden zutrifft, ist bekannt. Doch dies ist noch lange nicht die Steuerklasse mit der höchsten Lohnsteuer. In der Steuerklasse VI werden die höchsten Lohnsteuern gezahlt. Diese Steuerklasse bekommen Sie nur dann, wenn Sie neben Ihrer ersten versicherungspflichtigen Tätigkeit noch eine weitere Arbeit aufnehmen, bei der Sie auch noch Lohnsteuern zahlen müssen. Die Steuerklasse II ist für getrennt lebende Ehepartner vorgesehen.
- Die Steuerklassen III bis V sind für Verheiratete vorgesehen, denn die Wahl der Kombination hängt vom Verdienst der Eheleute ab. So wird in der Regel der Ehepartner, der das höhere Gehalt erzielt, die Steuerklasse III wählen, da hier die geringsten Steuern gezahlt werden. Wenn ein Ehepartner gar nicht arbeitet oder nur ein geringes Einkommen erzielt, trifft für diesen die Steuerklasse V zu. Erzielen beide Eheleute in etwa das gleiche Einkommen, so ist für Sie die Kombination IV / IV die günstigste, da beide hier zwar etwas mehr an Steuern zahlen, doch können Sie auf alle Fälle mit einer Steuerrückzahlung rechnen.
Der Steuerrechner sollte genau ausgefüllt werden
- Damit Sie genau ermitteln können, wie viel Lohnsteuern Sie zahlen müssen, sollten Sie den Steuerrechner so genau wie möglich ausfüllen. Zunächst tragen Sie den Abrechnungsmonat und das Jahr ein. Dann kommt das Einkommen, in die Spalten tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Bei Verheirateten kommt in die zweite Spalte das Einkommen der Ehefrau. Besonders wichtig ist die Angabe der Steuerklasse, damit Ihre Lohnsteuern, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuern richtig berechnet werden. Zudem müssen Sie noch eine mögliche Kirchenzugehörigkeit eintragen, denn an Kirchensteuern zahlen Sie 9 % Ihrer Lohnsteuer.
- Wichtig ist auch die Zahl des Kinderfreibetrages, denn dies würde das zu versteuernde Einkommen noch weiter senken. Weiterhin ist auch noch das Bundesland maßgebend für Ihre Lohnsteuer. Zuletzt tragen Sie noch Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Freibetrag ein, welcher bei Alleinstehenden 8.004,- Euro und bei Verheirateten 16.008,- Euro beträgt. Zum Schluss drücken Sie den "Berechnen"-Button und haben dann Ihr Ergebnis vorliegen. Sollten Ihre Beträge nicht mit den errechneten Beträgen übereinstimmen, so sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber führen und den ausgedruckten Steuerrechner als Vergleich vorlegen.
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