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Diebstahl und Raub - Unterschied fachmännisch erklärt

Diebstahl und Raub - Unterschied fachmännisch erklärt2:00
Video von Anna Schmidt2:00

Diebstahl und Raub sind zwei unterschiedliche Strafdelikte. Wer einen Diebstahl begeht, hat sich fremdes bewegliches Eigentum - durch Wegnahme - rechtswidrig angeeignet. Beim Raub erfolgt die Wegnahme dagegen unter Anwendung bestimmter Zwangsmittel. Wegen der Schwere des Delikts wird beim Raub auch sofort eine Freiheitsstrafe verhängt.

Wer begeht einen Diebstahl nach § 242 StGB

  • Ein Diebstahl i. S. des § 242 StGB ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht, diese sich selbst oder einen Dritten rechtswidrig zuzueignen. Sie müssen also die Absicht haben, die Sache in Ihren Besitz zu bringen, ohne dazu berechtigt zu sein. Wenn Sie dabei jedoch Gewalt anwenden, liegt dann kein Diebstahlsdelikt mehr vor, sondern Sie haben sich eines Raubes nach § 249 StGB schuldig gemacht.
  • Sie müssen die Absicht haben, sich eine fremde bewegliche Sache unberechtigt anzueignen. Es liegt noch kein Diebstahl vor, wer an der Kasse versehentliche das Toilettenpapier nicht mit aufs Band legt. Für eine Straftat muss eine konkrete Absicht vorliegen. Wenn Sie aber eine Sache für sich haben wollen, obwohl diese Ihnen nicht gehört, dann machen Sie sich strafbar. Wer einer älteren Dame die Handtasche wegreißt, hat keinen einfachen Diebstahl mehr begangen, sondern schon Raub.
  • Wer im Laden einen Lippenstift in die Tasche steckt, weil er diesen ungesehen mitnehmen will, kann sich dann nicht darauf berufen, dass er den Lippenstift an der Kasse ja wieder vorlegen wollte. Bereits mit dem Einstecken ist der Diebstahl abgeschlossen! Wenn Sie dann angesprochen werden und daraufhin in Panik wegrennen, dabei die Verkäuferin umrennen, sodass diese stürzt und sich verletzt, ist es dann kein Diebstahl mehr, sondern Raub.

Was Raub i. S. des § 249 StGB ist

  • Beim Raub geht es genauso wie beim Diebstahl darum, eine fremde bewegliche Sache wegzunehmen. Hier wendet der Dieb aber zur Erreichung seines Ziels noch Gewalt an. Der Dieb ist bereit Gewalt anzuwenden und schlägt zu, um die Sache zu bekommen.
  •  Auch ein Übel in Aussicht zu stellen und mit einer Gefahr für Leib und Leben zu drohen, ist Raub. Wer mit einer Scheinwaffe droht, hat sich eines schweren Raubes nach § 250 StGB schuldig gemacht. Die Scheinwaffe löst beim Opfer genauso Angst und Schrecken aus wie eine echte Waffe. Für den Raub ist nicht relevant, ob eine tatsächliche Gefahr bestanden hat. Wie es das Opfer empfindet, ist ausschlaggebend.
  • Raub ist ein Kombinationsdelikt, das sich aus Diebstahl und Nötigung zusammensetzt. Beim Raub wird nicht nur fremdes Eigentum verletzt, sondern auch die Willensfreiheit des Opfers eingeschränkt. Der Täter plant die Gewalt ein! Wenn sich der Dieb einen Stock in die Jackentasche steckt, sodass es so aussieht, als drohe er mit einer Waffe, dann übt er Gewalt aus. Direkte Gewalt und psychische Gewalt sind für das Opfer besonders schlimm. Diese leiden nicht nur unter dem Verlust ihres Eigentums, sondern viel schlimmer ist die Tatsache, hilflos ausgeliefert zu sein, deshalb werden diese Delikte - wegen ihrer Schwere -  mit Freiheitsstrafe verfolgt.