Das Strafgesetzbuch unterscheidet bei Vermögensstraftaten zwischen Diebstahl und Unterschlagung. Bei Letzterem geht es, einfach dargestellt, um den Schutz des Eigentums. Beim Diebstahltatbestand geht es zusätzlich noch um den Gewahrsam des Menschen.
Unterschlagung - fremde Sachen in Gewahrsam nehmen
Wenn Sie Eigentümer einer Sache sind, können Sie mit dieser nach Belieben verfahren. Alle Anderen können Sie von jedweder Nutzung beziehungsweise Einwirkung ausschließen.
- Unterschlagen bedeutet, sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig anzueignen. Das wäre der Fall, wenn jemand ein Auto mietet und nicht zurückgibt. Um einen Diebstahl handelt es sich, wenn jemand das Auto gewaltsam wegnimmt oder vorsätzlich entwendet. Gleichzeitig macht er sich einer Unterschlagung strafbar. Denn er vergreift sich an einem fremden Auto, nimmt es in Gewahrsam.
- Ein anderer typischer Fall einer Unterschlagung könnte so aussehen: Auf einer Straße findet jemand eine verlorene Geldbörse eines anderen. Er beschließt, die Geldbörse selbst einzustecken und nicht bei einem Fundbüro abzuliefern. Damit nimmt er sie in Gewahrsam, obwohl sie nicht sein Eigentum ist.
- Ein Gericht wird immer zu der Auffassung kommen, dass sich der Täter fremdes Eigentum (Börse und Geld) angeeignet und so den Eigentümer enteignet hat. Der Betreffende bringt sich widerrechtlich in den Besitz einer gefundenen Sache. Er begeht keinen Diebstahl, jedoch eine Unterschlagung.
- Denn da er die Geldbörse gefunden hat, muss er sie niemanden erst wegnehmen. Ein gewaltsames Entwenden definiert das Strafgesetz als Diebstahl.
- Würde der Finder versuchen, den Eigentümer ausfindig zu machen, indem er die Geldbörse in einem Fundbüro abliefert, würde er sich nicht einer Unterschlagung strafbar machen. Herrenlose Dinge, die vom Eigentümer weggeworfen wurden, können weder gestohlen noch unterschlagen werden.
Geld unterschlagen – welche Strafe droht
- Das Strafgesetzbuch sieht für Unterschlagungsdelikte eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Alternativ kann eine Geldstrafe verhängt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tat nicht im Zusammenhang mit erschwerenden Tatbeständen steht, die schwerere Strafen nach sich ziehen müssen.
- Entscheidet das Gericht auf Diebstahl, ist der Strafrahmen wegen der höheren kriminellen Energie ein anderer. Bei Diebstahl kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen.
- Bei der Festlegung des Strafmaßes wird das Gericht berücksichtigen, ob der Täter geständig ist oder Vorstrafen besitzt. Auch das Verhalten nach der Tat spielt eine Rolle. Positiv wird bei der Unterschlagung von Geld oder Sachen die Rückgabe im Rahmen der Schadenswiedergutmachung gewertet.
Wenn Sie als Unternehmer in Ihrer Firma oder als Verantwortlicher in einem Verein eine Unterschlagung von Geld feststellen, hat das einen erheblichen Vertrauensverlust zur Folge. Das und die damit verbundenen Konsequenzen übersehen die Täter.
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