Freigrenzen für die Einfuhr bei Flugzeugpassagieren
- Bis zum Jahr 2006 durften Flug- und Schiffreisende lediglich Waren im Wert von umgerechnet 175 Euro von den USA nach Europa und somit auch nach Deutschland einführen. Im Jahr 2006 wurde diese Freigrenze jedoch erhöht und liegt aktuell bei 430 Euro pro Reisenden. Unter diese Freigrenze fällt auch jegliche Art von elektronischen Geräten. Jedoch dürfen diese nur für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmt sein.
- Je nach Alter des Reisenden und Transportmittel gelten abweichende Bestimmungen. Für Reisende bis zum Alter von 15 Jahren gilt weiterhin die Freigrenze von 175 Euro. Reisen Sie nicht mit dem Schiff oder dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie lediglich Waren in einem Wert von maximal 300 Euro zollfrei einführen.
- Der Freibetrag hat für alle Reisenden vor allem den Vorteil, dass Sie die eingeführten Waren in Deutschland nicht versteuern und verzollen müssen. Und letzten Endes somit Kosten sparen.
Was passiert, wenn man über der Freigrenze zur Einfuhr aus den USA liegt?
- Grundsätzlich ist es erst mal nicht schlimm, wenn Sie Waren aus den USA einführen und bei der Einfuhr über dem gesetzlichen Freibetrag von 430 Euro liegen. Sie müssen die zu viel eingeführte Menge jedoch beim Zoll anmelden und dementsprechend in Abhängigkeit von der Art der Ware und dem Preis einen Einfuhrzoll entrichten. Daher ist es auch wichtig, dass Sie die Kaufbelege immer behalten und gegebenenfalls vorzeigen können.
- Bis zu einem Einfuhrwert von 700 Euro wird mit einem pauschalisierten Abgabesatz von 17,5 % gerechnet. Dieser ist in der Regel günstiger, als ein Abgabesatz, der sich nach dem Einzelfall richtet.
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