Definition des Solidaritätsprinzips
- Das sogenannte Solidaritätsprinzip beruht auf dem Grundsatz, der schon im Namen selbst steckt. Es beruht auf Solidarität.
- Es wird auch Solidarprinzip genannt und ist die Grundstütze und Struktur der gesetzlichen Versicherungen in Deutschland. Per Definition gehört hierzu die Unfall-, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung.
- Das Prinzip besagt quasi, dass es nicht darum geht, bei wem das Risiko höher, sondern bei wem das Bedürfnis einer Versicherung höher ist.
- Im Endeffekt lässt sich das Solidaritätsprinzip als die Regelung "Einer für alle, alle für einen" verstehen.
- Versicherungsleistungen sind also nur nach Notwendigkeit zu erbringen. Die Notwendigkeit richtet sich nach der individuellen Bedürftigkeit.
- Es besteht auch Beitragspflicht für alle gesetzlich versicherten Menschen. Dies ist bei der Privatversicherung nicht zu leisten.
- Die Leistungen, welche die Menschen erhalten, sind generell gleich. Die Beiträge, die von den Versicherten geleistet werden, richten sich jedoch nach dem Einkommen.
Das Pendant zum Solidaritätsprinzip - Äquivalenzprinzip
- Das Gegenstück zum Solidaritätsprinzip ist das Äquivalenzprinzip. Hierbei handelt es sich um das Prinzip für privat versicherte Menschen.
- Hier wird nicht nach Bedürftigkeit, sondern nach Risiko tarifiert. Es wird also entsprechend dem Risiko der Person der Beitrag für die Versicherung ermittelt.
- Das Prinzip wird per Definition auch Individualprinzip genannt, da der Beitrag nach dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers tarifiert wird.
- Der Beitrag ist von vielen anderen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Alter beim Eintritt in die Versicherung, dem Geschlecht und Art und Umfang der Versicherung.
- Durch das Äquivalenzprinzip wird also sichergestellt, dass die Leistung der Versicherung im Gleichgewicht zum Beitrag des Versicherten steht.
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